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Bundesverfassungsgericht verbietet Corona-Protestcamp vor dem Kanzleramt


Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe verbietet Corona-Protestcamp vor dem Kanzleramt

Von dpa
Aktualisiert am 30.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Zeltlager von Gegnern der Corona-Politik vor dem Kanzleramt in Berlin: Die Dauermahnwache sollte bis 14. September stehen bleiben.Vergrößern des Bildes
Zeltlager von Gegnern der Corona-Politik vor dem Kanzleramt in Berlin: Die Dauermahnwache sollte bis 14. September stehen bleiben. (Quelle: Volker Hohlfeld/imago-images-bilder)

Gegner der Corona-Politik der Bundesregierung wollten mitten in der Hauptstadt ein Protestcamp errichten – für zwei Wochen. Das hat Karlsruhe nun endgültig untersagt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik der Bundesregierung bestätigt. Das teilte das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache in Berlin war vom 30. August bis zum 14. September geplant.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) das Verbot des Berliner Polizeipräsidenten für die Dauermahnwache, die das Verwaltungsgericht Berlin erlaubt hatte, bestätigt.

Der 1. Senat des OVG hatte bemängelt, es fehle an prüffähigen Angaben des Anmelders dazu, ob und in welchem Umfang Versammlungsort und Infrastruktur für das vorgesehene Versammlungsthema wesensnotwendig seien. Es handele sich überdies um eine weitgehend inhaltsleere Anmeldung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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