Anschläge von November 2015 Freispruch und Haftstrafen in Pariser Terrorprozess
Einer der Angeklagten im Zusammenhang mit den Terroranschlägen 2015 in Paris ist von einem Gericht freigesprochen worden. Zwei Mitangeklagte müssen hingegen ins Gefängnis.
Im ersten Prozess um die Pariser Terroranschläge vom November 2015 ist ein Angeklagter freigesprochen worden. Der 31-jährige Straßenkriminelle sei nicht schuldig, Attentätern Unterschlupf gewährt und sie vor der Polizei versteckt zu haben, entschied ein Gericht in der französischen Hauptstadt. Die beiden Mitangeklagten erhielten dagegen Haftstrafen von fünf beziehungsweise drei Jahren.
Bei den Anschlägen auf das Stade de France, die Konzerthalle Bataclan und mehrere Restaurants waren 130 Menschen getötet worden. Die Terrormiliz Islamischer Staat bekannte sich zu den Angriffen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 31-Jährigen vorgeworfen, seine Wohnung zwei Attentätern zur Verfügung gestellt zu haben, unter ihnen der mutmaßliche Drahtzieher. Der Angeklagte betonte dagegen, er habe nicht gewusst, dass es sich bei den beiden um die damals meistgesuchten Personen in Frankreich handelte. Ihm drohten bis zu sechs Jahre Haft.
Das Gericht glaubte ihm, verurteilte aber den zweiten Angeklagten, Mittelsmann zu den Attentätern gewesen zu sein. Er soll fünf Jahre ins Gefängnis. Der dritte Angeklagte wurde für schuldig befunden, den Behörden den Aufenthaltsort der Angreifer verschwiegen zu haben.
- AP