Wissen Sie es noch? Stoppschild und Grüner Pfeil: Wo genau Sie halten müssen
Stoppschild und Grüner Pfeil: Wo genau muss man anhalten? Diese Regeln gelten, diese Strafen drohen bei Missachtung.
Viele Autofahrer sind unsicher, wo genau sie anhalten müssen, wenn sie auf ein Stoppschild oder einen grünen Pfeil stoßen. Welche Regeln Sie beachten müssen, um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden.
Das gilt beim Stoppschild
Zunächst muss Ihr Fahrzeug an einem Stoppschild vollständig zum Stehen kommen. Dies muss an der Haltelinie auf der Fahrbahn geschehen. Außerdem ist es Ihre Pflicht als Autofahrer, Vorfahrt zu gewähren. Gibt es keine Haltelinie, muss das Fahrzeug dort anhalten, wo die andere Straße eingesehen werden kann. An unübersichtlichen Kreuzungen kann es notwendig sein, sowohl an einer Haltelinie als auch an der so genannten Sichtlinie unmittelbar an der Kreuzung anzuhalten.
Das gilt beim Grünen Pfeil
Besondere Vorsicht ist bei Ampeln mit Grünpfeil geboten. Trotz der grünen Farbe des Pfeils gilt: Bei Rot müssen alle Autofahrer zunächst an der Haltelinie anhalten. Sie dürfen erst weiterfahren, wenn sie vom rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen wollen und dabei niemanden gefährden oder behindern. Auch hier kann ein zweiter Stopp an der Sichtlinie erforderlich sein, wenn die Straße von der Ampel aus nicht gut einsehbar ist.
Was ist die Sichtlinie?
Die Sichtlinie ist die Sichtverbindung zwischen Ihnen als Fahrer und dem Verkehr vor Ihnen. Die Sichtlinie ermöglicht es Ihnen zu sehen, was vor Ihnen liegt – seien es andere Fahrzeuge, Hindernisse oder Verkehrsschilder und -signale.
Um eine optimale Sicht zu gewährleisten, sollten Sie auf eine saubere Windschutzscheibe, saubere Außenspiegel und saubere Scheinwerfer achten. Auch die richtige Sitzposition und die korrekte Einstellung des Lenkrads tragen zu einer guten Sicht bei.
Wer diese Regeln missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Wer sogar ein Stoppschild missachtet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Wird dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann das Missachten eines Stoppschildes oder das Überfahren einer roten Haltelinie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
- Nachrichtenagentur dpa