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Verbandkasten im Auto: So vermeiden Sie teure Bußgelder


Was unbedingt hineingehört
Bußgeld-Falle Verbandkasten: Diese Fehler kosten viel Geld

Von t-online, mab

Aktualisiert am 07.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Pflicht im Auto: Ohne gültigen Verbandkasten droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld.Vergrößern des Bildes
Pflicht im Auto: Ohne gültigen Verbandkasten droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. (Quelle: IMAGO/Frank HOERMANN / SVEN SIMON)
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Ein Verbandskasten im Auto ist Pflicht – und kann Leben retten. Doch was gehört hinein, wo sollte er aufbewahrt werden? Warum haben Pflaster und Verbände ein Verfallsdatum? Und was droht, wenn etwas fehlt?

Ein gut ausgestatteter Verbandkasten gehört in jedes Auto und kann im Notfall Leben retten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in jedem Auto auf deutschen Straßen ein Verbandkasten mitgeführt werden muss. Doch was gehört alles hinein, wo wird er am besten aufbewahrt und warum haben manche Bestandteile ein Verfallsdatum? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Verbandkasten im Auto.

Verbandkastenpflicht: Wer muss einen mitführen?

In Deutschland muss in jedem Auto ein Verbandkasten mitgeführt werden. Diese Vorschrift ist in § 35 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verankert. Für Busse ab 22 Sitzplätzen sind sogar zwei Verbandskästen vorgeschrieben. Motorradfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen – obwohl ihr Unfallrisiko höher ist. Wer mit dem Motorrad ins Ausland fährt, sollte sich allerdings über die dortigen Bestimmungen informieren, denn in einigen Ländern gilt die Verbandkastenpflicht auch für Zweiräder.

Ab 2022 Pflicht: Mundschutz im Verbandkasten

Ab dem 1. Februar 2022 müssen Verbandkasten im Auto zwei Mundschutzmasken enthalten. Wer noch ältere Verbandkästen nach DIN-Norm von 1998 oder 2014 besitzt, muss diese laut ADAC aber nicht zwingend nachrüsten. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Masken nachzurüsten, um den Verbandkasten auf den neuesten Stand zu bringen.

Ohne Verbandkasten im Auto: Das droht

Wer ohne gültigen Verbandkasten in eine Verkehrskontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld zwischen fünf und 25 Euro rechnen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten Autofahrer regelmäßig den Inhalt ihres Verbandkastens überprüfen und gegebenenfalls abgelaufenes Material austauschen.

Was gehört in einen Verbandkasten?

Ein ordnungsgemäßer Verbandkasten enthält alle wesentlichen Hilfsmittel zur Ersten Hilfe und muss den Anforderungen der DIN 13164 entsprechen. Dazu gehören diese Dinge:

  • Pflaster und Wundschnellverbände
  • verschiedene Verbandpäckchen und Kompressen
  • Fixierbinden und Dreiecktücher
  • Rettungsdecke und Verbandschere
  • Einmalhandschuhe und Erste-Hilfe-Broschüre
  • Feuchttücher zur Hautreinigung und Verbandspäckchen
  • Zwei OP-Masken (medizinische Mund-Nasen-Masken)

Ist ein Bestandteil aufgebraucht, kann er in der Apotheke oder im Fachhandel einzeln nachgekauft werden. So bleibt der Verbandkasten immer vollständig.

Wo soll der Verbandkasten aufbewahrt werden?

Der beste Platz für den Verbandkasten ist ein griffbereiter Platz, am besten in der Tür- oder Sitzablage. Der Kofferraum ist weniger geeignet, da der Verbandkasten nach einem Unfall im Heckbereich schwer zugänglich sein kann.

Warum müssen sterile Teile ausgetauscht werden?

Durch die Temperaturschwankungen im Auto können die Materialien im Verbandkasten altern und ihre Funktion verlieren. Mullbinden und Pflaster können ihre Klebekraft oder Elastizität verlieren, Handschuhe porös werden. Sterile Teile haben daher ein Verfallsdatum und sollten regelmäßig erneuert werden. Dazu gehören:

  • Verbandpäckchen und Kompressen
  • Pflaster und Feuchttücher

Nachfüllsets sind im Handel erhältlich und sorgen dafür, dass der Verbandkasten immer einsatzbereit ist.

Was tun mit einem abgelaufenen Verbandkasten?

Auch wenn das Verbandmaterial in Ihrem Auto abgelaufen ist, müssen Sie es nicht wegwerfen. Abgelaufene Verbandskästen können oft für Erste-Hilfe-Kurse gespendet werden – eine gute Möglichkeit, das Material sinnvoll weiter zu verwenden.

Verwendete Quellen
  • Kraftfahrt-Bundesamt: Bußgeldkatalog
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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