Als Abkürzung oder für Preischeck Fahrt übers Tankstellengelände: Ist das erlaubt?
Sind Strafen dafür möglich, dass man über ein Tankstellengelände fährt, ohne etwas zu kaufen? Wann das möglich ist und ob das auch gilt, wenn Sie nur den Geldbeutel vergessen haben.
Bußgeldforderungen, weil man über das Gelände einer Tankstelle gefahren ist, ohne zu tanken, das Fahrzeug zu waschen oder etwas einzukaufen? Tatsächlich gibt es immer wieder Meldungen in den Medien oder im Internet, die davon berichten. Was steckt dahinter und was können Sie tun?
In Offenbach hatte ein Tankstellenbesitzer eine private Sicherheitsfirma angeheuert, weil Autofahrer im Berufsverkehr über seine Tankstelle abkürzten, um eine Ampel zu umgehen. In der "Offenbacher Post" beklagte er, Türen seien beinahe abgefahren und ein kleines Mädchen fast überfahren worden. Das Ordnungsamt wies ihn mit der Begründung ab, es handele sich um ein Privatgrundstück. Der eingestellte Sicherheitsdienst sei daher eine legale Lösung, schreibt auch der ADAC: "Ein Tankstellenbetreiber muss sich nicht selbst um die Überwachung seines Geländes kümmern. Er kann damit auch Dritte beauftragen." Er darf also Regeln für die Nutzung seines Grundstückes festlegen und auch durchsetzen lassen.
In diesem Fall scannte eine Firma mit Kameras jedes Fahrzeug, das auf die Tankstelle fuhr. Und jeden Fahrer, der ausstieg. Wer etwas kaufte, blieb verschont – wer durchfuhr, bekam eine Zahlungsaufforderung per Post.
Tankstellengelände als Abkürzung
Ein ähnlicher Fall ist vor einigen Jahren in Österreich vorgekommen: In Wien hatten mehrere Autofahrer eine Unterlassungsaufforderung per Post bekommen. Diese war mit einer Schadensersatzforderung von 290 Euro verbunden und stellte ein Angebot dar, mit dem man eine Besitzstörungsklage sowie auch eine Schadensersatzklage abwenden kann, schrieb das Portal "mimikama", das Meldungen auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht. Hier wurde das Tankstellengelände von vielen Autofahrern genutzt, um eine Linksabbiegerampel zu vermeiden und durch ein Wohngebiet die gesamte Kreuzung zu umfahren. Ein Schild wies deshalb auf ein Durchfahrtsverbot hin. Auch wenn solche Fälle nicht oft vorkommen: Möglich sind sie dennoch.
Was, wenn man den Geldbeutel vergessen hat?
Doch ein solches Vorgehen kann in einigen Fällen auch Unschuldige oder Kunden treffen: Im Wiener Fall beschwerten sich Nutzer in den Rezensionen über einen Mahnbrief, obwohl sie sich als unschuldig ansahen; sie hätten zunächst die Waschplätze angesteuert. Als sie beim Befahren des Grundstückes jedoch gesehen hätten, dass diese besetzt waren, seien sie vom Gelände gefahren. Dennoch gab es eine Strafe. Kann man sich dagegen wehren, wenn man doch eigentlich nur in Ruhe die Preise ablesen wollte oder vor dem Aussteigen feststellt, dass man seinen Geldbeutel vergessen hat?
Unter Umständen ja, heißt es vom ADAC: "Damit eine Vertragsstrafe ausgesprochen werden kann, muss zunächst ein Vertragsschluss vorliegen. Hier kann man natürlich zweifeln, ob dies der Fall ist, wenn man seinen Geldbeutel vergessen hat oder man sich nur bezüglich der Preise erkundigen wollte", heißt es. Beweispflichtig sei derjenige, der von einem anderen aus einem Rechtsverhältnis etwas möchte. "In diesem Fall also muss der Überwacher den Nachweis führen, dass ein Vertrag zustande kam und der Kunde zumutbar von den Konditionen Kenntnis erlangen konnte."
Sprich: Wenn es keine Hinweisschilder gibt und der Tankstellenbesitzer Ihnen keinen Vorsatz vorwerfen kann, haben Sie Chancen, die Strafe anzuwenden. Wenn Sie das Schreiben anfechten wollen, lassen Sie sich am besten beraten und fordern Sie vom Tankstellenbetreiber Beweise an. Ansonsten könnte der Vorwurf mit der Unschuldsvermutung kollidieren.
Wenn es sich um einmalige Vorfälle handelt, kann es auch sein, dass Sie keine Strafe erwartet. Der Tankstellenbesitzer aus Offenbach hat den Vertrag mit der Überwachungsfirma damals übrigens wieder gekündigt – weil ihn zu viele Beschwerden erreichten und er keine Zeit und Nerven dafür hatte, alle Fälle zu klären.
- mimikama.org: "290 € Strafe nach Durchfahren einer Tankstelle"
- op-online.de: "Abkürzung über Aral-Tankstelle: Dafür hagelt es jetzt Bußgelder"
- Schriftliche Anfrage an den ADAC