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Trampolin: Alles zu Sicherheit, Unfällen und Haftung


Trampolin
Trampolinunfälle können vor Gericht führen

Trampolin

13.05.2013|Lesedauer: 3 Min.
t-online, Simone Blaß
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Die Verletzungspalette ist breit gefächert

Kinder wollen toben, am liebsten gemeinsam, und ein Gartentrampolin ist hier optimal, um überschüssige Energien auf die Schnelle loszuwerden. Die Bewegung macht Spaß, fördert das Gleichgewicht und den Muskelaufbau. Ist aber auch nicht ungefährlich. Experten warnen immer wieder vor der Verletzungsgefahr. Prellungen, Brüche, Bänderrisse, aber auch Verletzungen am Kopf, Gehirnerschütterungen und Halsverletzungen mit teilweise schlimmen Folgen können passieren. Wer sich also ein solches Spielgerät in den Garten stellt, sollte neben der Einhaltung von Abstandsflächen und Ruhezeiten noch einiges Weiteres beachten.

Trampolin im Garten: Eltern sollten wichtige Sicherheitsvorkehrungen einhalten.Vergrößern des Bildes
Trampolin im Garten: Eltern sollten wichtige Sicherheitsvorkehrungen einhalten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Aufsichtspflicht ist nicht gleich Aufsichtspflicht

Ein Garten ist kein öffentlicher Spielplatz und auch auf eigenem Grund und Boden müssen Eltern durch die Beaufsichtigung der Kinder dafür sorgen, dass Schäden von ihnen ferngehalten werden. Das gilt nicht nur für die eigenen Kinder - je nach Alter in verschiedenem Ausmaß -, sondern auch für Besuchskinder. Hier allerdings unterscheidet der Gesetzgeber zwischen vertraglicher und gesetzlicher Haftung. Hat man sich bereit erklärt, ein Kind zu beaufsichtigen, stellt sich bei einem Unfall die Sachlage später anders dar als wenn dieses Kind mit den eigenen, bereits größeren Kindern dort spielt, ohne dass man es wusste.

Die Sache mit der Aufsichtspflicht gestaltet sich grundsätzlich ein bisschen schwierig, hängt nicht nur vom Alter, sondern auch vom Erkenntnisstand der Kinder ab und ist gerade bei der Beaufsichtigung im eigenen Garten eine Ermessenssache. Zehnjährige zum Beispiel haften bereits eingeschränkt nach ihrem Erkenntnisvermögen. Es wird also immer genau untersucht werden, wie alt das Kind ist und inwieweit es in der Lage war, die Situation einzuschätzen. Wobei in der Regel bei einem typischen Spielunfall niemanden die Schuld trifft.

Einverständniserklärung erhöht Haftungsschwelle

"Wir haben vier Kinder und die haben entsprechend viele Freunde. Dazu kommt, dass unser Garten immer offen ist für alle. Wenn meine Frau und ich dauernd das Trampolin beaufsichtigen würden, dann kämen wir zu nichts anderem mehr", schmunzelt Jürgen und glaubt, die optimale Lösung gefunden zu haben: "Ich habe einfach ein Schild angebracht, auf dem steht 'Eltern haften für ihre Kinder'". Das wird ihm im Haftungsfall jedoch nichts bringen, warnt der Rechtsanwalt Caspar Blumenberg aus Wilhelmshaven: "Solche Schilder verhindern die eigene Haftung nicht. Bei Kindern wird es schon dadurch schwierig, dass sie oft den Inhalt des Schildes nicht hinreichend zur Kenntnis nehmen können."

Die einzige Möglichkeit, die der Fachmann sieht, ist, sich von den Eltern zum Beispiel der Nachbarskinder oder der engsten Freunde eine Einverständniserklärung unterzeichnen zu lassen, in denen sie garantieren, dass die Aufsichtspflicht nicht beim Besitzer des Trampolins, sondern bei ihnen selbst liegt. "Doch auch hier hängt es unter anderem vom Alter der Kinder ab, wirklich freigezeichnet ist man auch dann nicht. Aber die Haftungsschwelle steigt deutlich."

Die Sicherheit des Trampolins muss gewährleistet sein

Eines allerdings gibt Blumenberg zu bedenken: "Es ist und bleibt Ihr Trampolin und das muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Ist es das nicht, haften Sie wieder." Einverständniserklärung hin oder her. "Die Erfahrung mit Prozessen dieser Art zeigt, dass es immer ein Beweisproblem gibt, die Situation sich häufig nicht genau nachweisen lässt." Die Sicherheit des Spielgerätes ist hier ein entscheidender Faktor. Hatte es ein Sicherheitsnetz? War dieses intakt? Schützte eine Umrandung der Sprungfläche vor Unfällen mit den Federn? War das Trampolin korrekt und mit genügend Abstand zu gefährlichen Mauern oder Zäunen aufgebaut und welche Regeln wurden für das Springen aufgestellt? Inwiefern konnte man davon ausgehen, dass diese von allen verstanden und eingehalten wurden?

All das sind Fragen, die in solchen Prozessen auf jeden Fall gestellt werden. "Wenn man also weiß, dass das Trampolin einen Mangel hat, sollte man das Benutzen grundsätzlich verhindern." Und so schnell wie möglich dafür sorgen, dass das Spielgerät wieder sicher ist. Das alles ist schließlich nicht nur eine Frage der Haftung bei Unfällen anderer, sondern auch eine Frage der Sicherheit der eigenen Kinder.

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