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Maskenpflicht-Bußgeld: Diese Corona-Strafen gelten in den Bundesländern


Corona-Strafkataloge
Maskenpflicht-Bußgelder – das gilt in den Bundesländern

Von dpa
Aktualisiert am 20.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau mit Mundschutzmaske nutzt den ÖPNV. Mittlerweile herrscht in ganz Deutschland Mundschutzpflicht im Nahverkehr.Vergrößern des Bildes
Eine Frau mit Mundschutzmaske nutzt den ÖPNV. Mittlerweile herrscht in ganz Deutschland Mundschutzpflicht im Nahverkehr. (Quelle: Imago)

Spezielle Bußgeldkataloge geben vor, wie Verstöße gegen die Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern geahndet werden. Dazu zählen auch Verstöße gegen die Maskenpflicht. Hier sind die Regelungen im Überblick.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat sich am 18. August für bundesweit einheitliche Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ausgesprochen. Derzeit werden Verstöße im öffentlichen Verkehr in den Ländern unterschiedlich geahndet. Wo werden welche Bußgelder erhoben? Hier ist der Überblick für alle Bundesländer (Stand: 19. August 2020):

Baden-Württemberg

Wer in Bussen und Bahnen keine Maske trägt und dabei erwischt wird, muss mindestens 100 Euro Bußgeld zahlen. Zuvor lag die Untergrenze bei 25 Euro. Die Obergrenze für Maskenverweigerer liegt bei 250 Euro.

Bayern

In Bayern ist eine Maske im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Bei Verstößen beträgt der Bußgeld-Regelsatz 150 Euro.

Berlin

In den Bussen und Bahnen in Berlin kann bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 50 Euro bis zu 500 Euro erhoben werden.

Brandenburg

In Brandenburg wird derzeit kein Bußgeld erhoben.

Bremen

In der Freien Hansestadt Bremen wird derzeit kein Bußgeld erhoben. Es gibt aber Diskussionen darüber.

Hamburg

Wer ab dem kommenden Montag (24. August) ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Hamburg Bus oder Bahn fährt und erwischt wird, muss 40 Euro zahlen.

Hessen

Wer in Bussen und Bahnen in Hessen keine Abdeckung für Mund und Nase trägt, muss ohne vorherige Ermahnung 50 Euro bezahlen.

Mecklenburg-Vorpommern

Wer in Mecklenburg-Vorpommern keine Maske im Öffentlichen Nahverkehr trägt, muss mit 150 Euro Bußgeld rechnen, wenn er erwischt wird. Zuvor waren es 25 Euro.

Niedersachsen

Bald könnte bei Verstößen in Bussen und Bahnen ein Bußgeld von 150 Euro kassiert werden. Bislang sieht der Bußgeldkatalog für Maskenverweigerer in Niedersachsen 20 Euro Strafe vor.

Nordrhein-Westfalen

Wer keine Maske im öffentlichen Nahverkehr trägt, kann mit 150 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden – ohne zusätzliche Aufforderung.

Rheinland-Pfalz

Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften keine Maske trägt, der muss ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen. Die Kommunen können den Betrag aber erhöhen. In Mainz kostet ein Maskenverstoß zum Beispiel 50 Euro.

Saarland

Im Saarland wird derzeit kein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht erhoben. Mit bis zu 500 Euro Bußgeld kann aber belangt werden, wer nicht dafür sorgt, dass in seinem öffentlichen Verantwortungsbereich Alltagsmasken getragen werden.

Sachsen

Die Landesregierung in Sachsen hat angekündigt, ab dem 1. September bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 60 Euro zu erheben.

Sachsen-Anhalt

Wer in Sachsen-Anhalt gegen die Maskenpflicht verstößt, soll auch künftig keine Strafe zahlen müssen. Ein Bußgeld für Maskenverweigerer erwäge die Landesregierung derzeit nicht, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU).

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bittet Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 150 Euro zur Kasse.

Thüringen

In Thüringen wird bei Maskenverweigerern, wie in Sachsen geplant, ein Bußgeld von 60 Euro erhoben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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