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Steigerlied soll bundesweit immaterielles Kulturerbe werden


Fast 500 Jahre alt
Dieses Volkslied soll immaterielles Kulturerbe werden

Von dpa
01.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Volkslied: Das Erzgebirgsensemble Aue spielt das Steigerlied. Das Lied wurde erstmals 1531 verschriftlicht.Vergrößern des Bildes
Volkslied: Das Erzgebirgsensemble Aue spielt das Steigerlied. Das Lied wurde erstmals 1531 verschriftlicht. (Quelle: Georg Ulrich Dostmann/imago-images-bilder)

"Hat’s angezünd’t, das gibt ein’ Schein, und damit so fahren wir bei der Nacht, ins Bergwerk ein" – so lautet ein deutsches Bergmannslied. Aufgrund seiner hohen Bedeutung soll es nun eine ganz besondere Ehrung erhalten.

Das "Steigerlied" – heimliche Hymne des Erzgebirges – soll bundesweit immaterielles Kulturerbe werden. Bisher gehört das Lied, das auch in anderen Bergbauregionen zur festen Tradition gehört, lediglich zum entsprechenden Landesinventar von Nordrhein-Westfalen.

Entscheidung im Sommer 2022

Mit dem neuen Vorstoß soll ihm nun diese Ehre bundesweit zuteil werden, teilte der Sächsische Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine am Dienstag in Freiberg mit. Dazu sei ein früherer Antrag aus Nordrhein-Westfalen von Verbänden bundesweit ausgebaut, ergänzt und der Landesregierung in Düsseldorf erneut vorgelegt worden.

Auf diese Weise sei die nationale Bedeutung des Antrages untermauert worden, sagte der 2. Vorsitzende des Verbandes, Heino Neuber. Mit einer Entscheidung der Expertenkommission über die Aufnahme sei frühestens ab Sommer 2022 zu rechnen, hieß es.

Den Experten zufolge stammt der älteste schriftliche Nachweis des Liedes aus Sachsen. Zwei Strophen davon seien in einem 1531 in Zwickau gedruckten Liederbuch verzeichnet – zunächst als Bestandteil eines anderen Liedes, erklärte Neuber. Später habe sich das Lied mit der Eingangszeile "Glück auf, Glück auf! Der Steiger kommt" verselbstständigt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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