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"Veganes Steak" ist künftig erlaubt – Streit um Lebensmittel-Kennzeichnung


Pflanzliche Fleischalternativen
Warum Sie in Zukunft mehr "vegane Steaks" im Supermarkt finden

Von t-online, lz

12.10.2024Lesedauer: 1 Min.
Neuer "Veggie-Leitsatz": Er regelt die Bezeichnung von pflanzlichen Fleischalternativen.Vergrößern des Bildes
Neuer "Veggie-Leitsatz": Er regelt die Bezeichnung von pflanzlichen Fleischalternativen. (Quelle: FG Trade/getty-images-bilder)

Pflanzliche Fleischalternativen dürfen nun offiziell als "Steak" oder "Wurst" bezeichnet werden. Die neuen Leitlinien sollen Kunden die Orientierung im Supermarkt erleichtern.

Nach knapp sechs Jahren ist es so weit: "vegane Steaks" oder "vegane Wurst" dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen ganz offiziell wie ihre tierischen Vorbilder heißen. Das hat die deutsche Lebensmittelbuchkommission am Donnerstag in ihrem sogenannten "Veggie-Leitsatz" veröffentlicht.

Mit diesen neuen Leitlinien will die Kommission für mehr Klarheit bei der Deklaration pflanzlicher Fleischalternativen sorgen und somit den Verbrauchern eine bessere Orientierung bieten.

Zur Erklärung

Die neuen "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" legen fest, unter welchen Voraussetzungen pflanzliche Alternativen Bezeichnungen wie "Steak" oder "Wurst" tragen dürfen.

Ähnliche Eigenschaften für die Bezeichnung entscheidend

Den Leitsätzen zufolge gilt: Je ähnlicher das alternative "Veggie-Lebensmittel" dem tierischen Original ist, desto enger darf sich seine Bezeichnung an dieses anlehnen. Die bisherige Unterscheidung zwischen "hinreichender sensorischer Ähnlichkeit" und "weitgehender sensorischer Ähnlichkeit" wird in den neuen Leitsätzen genauer beschrieben.

Info: Sensorischer Ähnlichkeit

Der Begriff sensorisch bezieht sich auf die Wahrnehmung mit unseren Sinnesorganen. In Bezug auf Lebensmittel sind dabei vor allem das Sehen, Schmecken, Riechen sowie die Wahrnehmung von Texturen essenziell. Ein Produkt ist daher sensorisch ähnlich, wenn es vergleichbar schmeckt, riecht, aussieht und sich anfühlt.

Bärbel Hintermeier von der Kanzlei Lekker Partners erläutert in der "Lebensmittelzeitung": "Die Bezeichnung als 'veganes Steak' soll zum Beispiel möglich sein – jedoch mit der Einschränkung, dass die Produkte eine 'weitgehende sensorische Ähnlichkeit' zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs aufweisen, insbesondere in Aussehen, Textur und Mundgefühl." Sie fügt hinzu: "Was unter 'weitgehender sensorischer Ähnlichkeit' zu verstehen ist, das geben die Leitsätze auch mit an die Hand: Dies meint, dass eine nahezu umfassende Ähnlichkeit bestehen muss."

Verwendete Quellen
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