Klimaschutz Gericht schmettert Klage ab – Shell muss CO2-Ausstoß nicht senken
In Den Haag ist das Urteil im Shell-Prozess gefallen. Das Gericht wies die Klage von Klimaschützern ab.
Der britische Öl- und Erdgaskonzern Shell muss seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren. Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz auf und wies die Klage von Umweltschützern ab. Die Richter erklärten, Shell habe zwar eine Pflicht, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen. Doch einen konkreten Prozentsatz bei der Senkung des CO2-Ausstoßes könne dem britischen Konzern nicht auferlegt werden. Eine Reduzierung der Produktion von Erdgas etwa könnte zu einer weltweiten Zunahme bei der Kohleförderung führen, was deutlich schlechter für das Klima wäre.
2018 hatte die niederländische Umweltschutzorganisation Milieudefensie Shell verklagt. Der Öl- und Erdgaskonzern war damals noch zum Teil ein niederländisches Unternehmen, nun ist es nur noch britisch. Die Kläger machen den Konzern für Klimaschäden durch den Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2 verantwortlich. Auch Shell müsse sich an die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens halten.
Was entschieden die Richter in erster Instanz?
In erster Instanz gaben die Richter 2021 den Klägern recht. Shell muss danach seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um netto 45 Prozent senken im Vergleich zu 2019 und "seinen Beitrag leisten im Kampf gegen gefährlichen Klimawandel". Die Verpflichtung galt nach dem ersten Urteil nicht nur für die eigenen Unternehmen, sondern auch für Zulieferer und Endabnehmer. Noch nie zuvor war ein Konzern von einem Richter zu derart drastischen Klimaschutzmaßnahmen gezwungen worden.
Welche Argumente haben die Klimaschützer?
"Shell ist einer der größten Klimaverschmutzer", sagt der Direktor von Milieudefensie, Donald Pols. Nur China, die USA, Russland und Indien würden mehr CO2 ausstoßen. Der Klimawandel aber bringe Menschenleben in Gefahr und damit auch Menschenrechte.
Die Kläger stehen auf dem Standpunkt, dass die Verpflichtungen, die die Staaten im Pariser Klimaabkommen eingegangen sind, auch für Unternehmen gelten. "Die Straflosigkeit der großen multinationalen Unternehmen muss enden", sagt Pols.
Was sagt Shell?
Der britische Energiekonzern ist der Ansicht, dass es im Pariser Klimaabkommen keine Verpflichtung für Unternehmen gibt, Schadstoffe zu reduzieren. Nicht Gerichte, sondern Regierungen müssten das anordnen. Außerdem könne man ein Unternehmen rechtlich nicht für den CO2-Ausstoß seiner Kunden verantwortlich machen. Verbraucher entschieden schließlich selbst, welche Energie sie nutzen und wie viel.
Shell hält auch die Vorstellung für naiv, dass eine Verurteilung von Shell dem Klima helfen würde. Würde Shell kein Öl oder Gas mehr liefern, dann würde ein anderes Energieunternehmen in die Lücke springen oder Autofahrer an anderen Tankstellen tanken.
Wie geht es nach dem Urteil weiter?
Der Sieg von Shell ist eine große Niederlage für die Klimaschützer. Konzerne könnten es als Bestätigung sehen, dass die Welt eben doch nicht ohne fossile Brennstoffe auskommt. Es ist davon auszugehen, dass die Aktivisten in Berufung gehen werden. Sie werden voraussichtlich in die Revision gehen, zur höchsten Instanz in den Niederlanden.
- Nachrichtenagentur dpa