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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Invasive Arten in Deutschland Bei ihnen gilt die "Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung"
Sie sind in Deutschland zu Hause, verdrängen damit aber einheimische Arten. Alles Wichtige zu invasiven Arten.
Was haben der Waschbär, die Nilgans und der Götterbaum gemeinsam? Sie gelten alle als invasive Arten. Beheimatet sind sie ursprünglich nicht in Europa, sondern auf anderen Kontinenten. Mittlerweile sind sie aber auch in Deutschland verbreitet. Sie machen heimischen Arten Konkurrenz und gefährden diese dadurch.
Als "invasive Art" werden rechtlich gesehen Lebewesen bezeichnet, die "in gültigen Rechtsnormen namentlich aufgeführt sind", schreibt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf Anfrage von t-online. Das bedeutet, dass invasive Arten erst als solche eingeordnet werden müssen. Im wissenschaftlichen Sinne bezieht sich der Begriff auf "alle gebietsfremden Arten, die eine Gefahr für die Biodiversität darstellen".
Doch welche Arten sind nicht einheimisch? Und was wird gegen sie unternommen? t-online gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Um welche Arten geht es?
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) erklärt, dass es derzeit elf invasive, gebietsfremde Arten gibt, die in allen Bundesländern vorkommen: Der Götterbaum, die Schmalblättrige Wasserpest, der Riesenbärenklau, das Drüsige Springkraut, der Kamberkrebs, der Sonnenbarsch, der Marderhund, der Waschbär, der Bisam, die Nutria und die Nilgans. Diese Arten sehen sie in der Fotoshow.
Zudem verweisen sowohl der Nabu als auch das BfN auf die Unionsliste der Verordnung der Europäischen Union Nr: 1143/2014. In der in 2022 aktualisierten Verordnung werden 48 invasive Pflanzen- und Tierarten für Deutschland genannt. 40 weitere haben Europa erreicht, kommen aber noch nicht in der Bundesrepublik vor.
Welche Auswirkungen haben sie?
Folgende negative Auswirkungen macht das BfN durch invasive Arten fest:
- sie konkurrieren mit einheimischen Arten um Ressourcen und Lebensräume,
- töten und fressen einheimische Arten,
- paaren sich mit einheimischen Arten (hybridisieren) und verändern so die Genetik von diesen,
- verbreiten Krankheiten und Parasiten und gefährden damit einheimische Arten,
- verändern die Strukturen und Prozesse von einheimischen Ökosystemen
Dem pflichtet der Nabu bei. "Invasive Arten gelten als einer von unterschiedlichen direkten Treibern für die Veränderungen der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt", heißt es auf Anfrage von t-online. So werden beispielsweise einheimische Arten aus ihrem Lebensraum verdrängt.
Gibt es auch positive Beispiele?
Nein, sagt das BfN. "Invasive Arten zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen negativen Einfluss auf die biologische Vielfalt haben." Deswegen sehe das Bundesamt sie grundsätzlich kritisch.
Dem stimmt der Nabu zu. Ergänzt aber auch, dass gebietsfremde Arten nicht zwangsläufig eine Gefährdung für heimische Arten darstellen müssen. Dann werde von "Neobiota" gesprochen. "Sobald sie sich jedoch rasch ausbreiten und unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben, spricht man von einer invasiven Art." Dann müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Schäden zu verhindern, so der Nabu.
Wie kommen sie überhaupt nach Deutschland?
"Invasive Arten gelangen durch menschliches Einwirken nach Deutschland", sagt der Nabu. Die Gründe können dabei unterschiedlich sein. So gebe es absichtliche Motive, wie die Schönheit, Nützlichkeit oder der kommerzielle Wert einer Art. Doch sie können auch unbeabsichtigt einreisen – etwa indem sie sich in verunreinigten Waren oder versteckt in Transportmitteln und Containern befinden. Anschließend komme es vor, dass invasive Arten ausgesetzt werden oder entfliehen.
Das BfN fügt hinzu: "Die Einbringung und die anschließende Ausbreitung dieser Arten wird beispielsweise begünstigt durch mangelnde Kenntnisse von Tierhaltern oder Gartenbesitzern zu den Gefahren von invasiven Arten [...]." Auch eine falsche Entsorgung könne für die Verbreitung der Arten sorgen.
Was wird gegen die invasiven Arten unternommen?
"Die wichtigste Maßnahme, um die Ausbreitung invasiver Arten einzudämmen, ist die Vorsorge und Bewusstseinsbildung", erklärt der Nabu. Gartenabfälle sollten demnach nicht in der freien Landschaft entsorgt werden, Hausiere nicht einfach ausgesetzt werden. Für Arten, die in der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 (Unionsliste) festgehalten sind, gelte ohnehin ein Verbot der Haltung, Zucht, Beförderung, Vermarktung und Freisetzung. Dafür seien strenge Einfuhrkontrollen wichtig, so der Nabu weiter.
Wichtig sei es ebenso, dass neu eingeführte Arten beobachtet werden – auch bevor sie als invasiv gelten, teilt der Nabu mit. So könne eine mögliche Schadwirkung frühzeitig erkannt werden. "Invasive Pflanzenarten wie der Götterbaum [...] werden ausgerissen oder ausgegraben und mit Wurzeln entfernt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern", heißt es von Nabu. Bei Tieren wie der Nilgans sei es wichtig, das Fütterungsverbot einzuhalten. Mülleimer in der Nähe von Waschbären gelte es zu sichern, da diese dort ansonsten Nahrung finden.
Das BfN erklärt, dass für naturschutzfachliche Maßnahmen in der Regel die Bundesländer zuständig seien. Außerdem teile die Unionsliste der Europäischen Union die invasiven Arten in zwei Gruppen ein. Bei Arten, die sich erst "in einer frühen Phase der Invasion" befinden, gebe es eine "Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung". Arten, die dagegen schon weitverbreitet sind, gelte es einzudämmen. Damit sollen die Auswirkungen auf die Biodiversität, Ökosysteme, die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden, erklärt das BfN.
Welche Rolle spielt die Klimakrise bei der Verbreitung?
Durch die Klimakrise erweitern sich die Regionen, aus denen Arten nach Deutschland gebracht werden können, erklärt das BfN. Es erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Lebensbedingungen für die Arten akzeptabel sind.
Der Nabu sieht einen Konkurrenzvorteil bei invasiven Arten durch die Klimakrise. Diese seien sehr anpassungsfähig und breiten sich schnell aus. "Invasive Arten zählen daher meistens zu den Gewinnern des Klimawandels", so der Nabu.
- bfn.bsz-bw.de: "Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014", PDF
- bfn.de: "Erster nationaler Bericht Deutschlands gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr.1143/2014 über invasive Arten für den Berichtszeitraum 2015-2018", PDF
- E-Mail-Interviews mit Bundesamt für Naturschutz und Nabu.