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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Lebensmittelkennzeichnung "Unbehandelte" Orangenschale nicht zum Kochen und Backen geeignet
80 bis 90 Prozent aller konventionell erzeugten Zitrusfrüchte enthalten Rückstände an Pflanzenschutz- und Konservierungsmittel. Selbst die Bezeichnung "unbehandelt" gibt dem Verbraucher keine Sicherheit. Daher sollten Sie die Schale von Orangen mit der Kennzeichnung "unbehandelt" besser nicht zum Kochen und Backen von Speisen verwenden.
"Unbehandelt" bedeutet nicht frei von Pestiziden
Der Hinweis "unbehandelt" bedeute lediglich, dass die Schale nur nach der Ernte nicht mit Konservierungsmitteln behandelt worden ist, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Rückstande von chemischen Pflanzenschutzmitteln, die der Erzeuger während des Wachstums eingesetzt hat, könnten dagegen sehr wohl in der Schale stecken.
Hände nach dem Reinigen unbedingt waschen
Nach der Ernte behandelte Apfelsinen tragen zum Beispiel die Kennzeichnung "konserviert" oder "gewachst". Um zu verhindern, dass Pestizidrückstände von solchen Früchten weitergetragen werden, sollten sich Verbraucher nach dem Reinigen der Früchte die Hände gründlich waschen, bevor sie diese essen oder weiterverarbeiten.
Öko-Orangen werden nicht mit Pestiziden behandelt
Orangen aus ökologischem Anbau werden den Verbraucherschützern zufolge nicht mit Pestiziden und Mitteln zur Schalenkonservierung behandelt. Ihre abgeriebenen Schalen eignen sich daher, um zum Beispiel Kuchen oder Süßspeisen zu verfeinern. Grundsätzlich sollten alle Zitrusfrüchte vor dem Verzehr gut gewaschen werden. Allerdings lassen sich Konservierungs- und Giftstoffe auch durch Waschen nicht vollständig entfernen. Wenn Sie Schalen für Kuchen oder Cocktails mitverwenden, sollten Sie daher auf jeden Fall Bio-Ware kaufen. Zu erkennen sind sie an einer matten Schale. Allerdings sind Bio-Früchte deutlich teurerer und müssen sorgfältig gelagert werden.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.