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Ist die betriebliche Altersvorsorge Pflicht? Diese Regelung gilt für Sie


Betriebsrente
Ist die betriebliche Altersvorsorge Pflicht?

t-online, Tim Tornow

03.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Betriebliche Altersvorsorge: Als Arbeitnehmer können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Betriebsrente möchten.Vergrößern des Bildes
Kalkulation der betrieblichen Altersvorsorge (Symbolbild): Als Arbeitnehmer können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Betriebsrente wahrnehmen wollen. (Quelle: Inside Creative House/getty-images-bilder)
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Die betriebliche Altersvorsorge ist für Sie eine wichtige Maßnahme, damit Sie im Alter finanziell abgesichert sind. Aber ist sie auch verpflichtend?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Alterssicherung, die Sie über den Arbeitgeber abschließen. Sie soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer im Alter eine zusätzliche Rente erhalten, um ihre gesetzliche Rente aufzustocken.

Arbeitnehmer haben die Wahl

Seit 2019 besteht für Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht zur bAV. Das heißt, sie müssen ihren Arbeitnehmern eine Möglichkeit zur Altersvorsorge bieten. Allerdings können Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob und wie sie diese Möglichkeit wahrnehmen möchten oder nicht. Wichtig ist hier vor allem die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer.

Entscheiden Sie sich dafür, können Sie selbst bestimmen, wie viel Sie monatlich sparen möchten. Zudem sind die Beiträge zur bAV in der Regel steuerfrei und können zu einer höheren Netto-Rentenleistung führen.

Fünf Wege für Ihre betriebliche Altersvorsorge

Das Gesetz bietet mehrere Möglichkeiten zur bAV. Arbeitgeber können entweder eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse anbieten. Diese unterscheiden sich in der Art der Anlage, der steuerlichen Behandlung und hinsichtlich der Leistungen im Alter. Alternativ kann er sich selbst um die Altersvorsorge seiner Arbeitnehmer kümmern. Dies nennt man Direktzusage.

Auch können Sie als Arbeitnehmer Entgelte, die Sie in Zukunft verdienen, also beispielsweise auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, als Teil der betrieblichen Altersvorsorge umwandeln und sich so besser für das Alter absichern.

Altersvorsorge im Arbeitsvertrag

Arbeitgeber müssen seit 2019 eine Möglichkeit zur bAV anbieten. Entscheiden Sie sich für eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, können Sie diese im Arbeitsvertrag festhalten lassen. Doch auch im geltenden Tarifvertrag können Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen worden sein. Informieren Sie sich bei einem Arbeitgeberwechsel über die geltenden Regelungen im Unternehmen.

Dabei können Sie zwischen den verschiedenen Durchführungswegen wählen (siehe oben). Zudem müssen Arbeitgeber sich an bestimmte Vorgaben halten, wie beispielsweise Mindestleistungen einzuhalten und die Informationspflicht gegenüber den Arbeitnehmern wahrzunehmen.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Betriebliche Altersversorgung" (Stand: 13.09.2021)
  • bvv.de: "Betriebliche Altersversorgung im Überblick" (Stand: 22.03.2023)
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