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Mindestpension für Beamte: Wie hoch ist sie mindestens?


Nach dem Staatsdienst
Mindestpension für Beamte: Wie hoch ist sie?


Aktualisiert am 16.07.2024Lesedauer: 2 Min.
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Zufriedenes älteres Paar: Für die Beamtenpension gibt es eine gesetzlich festgelegte Untergrenze.Vergrößern des Bildes
Zufriedenes älteres Paar: Für die Beamtenpension gibt es eine gesetzlich festgelegte Untergrenze. (Quelle: RgStudio/getty-images-bilder)

Als Beamter haben Sie nach jahrelangem Dienst für den Staat Anspruch auf eine Pension. Wir erklären, wie hoch diese mindestens ausfällt.

Die Höhe der Beamtenpensionen führt regelmäßig zu Diskussionen – insbesondere, wenn man sie mit der Höhe der gesetzlichen Rente vergleicht. Dass das finanzielle Polster von Pensionären im Schnitt deutlich größer ist als das von Rentnern, liegt auch daran, dass es für Beamte eine Mindestpension gibt. Eine Mindestrente hingegen kennt das Gesetz nicht – nur einen Grundrentenzuschlag.

Wir zeigen, wie hoch die Mindestpension ausfällt, wie sie sich berechnet und welche Voraussetzung Beamte dafür erfüllen müssen.

Wie hoch ist die Mindestpension für Beamte?

Wie viel Pension (Ruhegehalt) Beamte mindestens bekommen, regelt das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG). Laut § 14 Absatz 4 richtet sich die Höhe der Pension nach den sogenannten ruhegehaltfähigen Bezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.

Ruhegehaltfähige Bezüge sind das Grundgehalt Ihrer letzten Besoldungsgruppe, der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet oder verpartnert ohne Kinder) sowie eventuelle Amtszulagen.

Ruhegehaltfähige Dienstzeiten umfassen neben der Zeit als Beamter unter anderem Wehr- oder Zivildienst, Zeiten in einem förderfähigen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst sowie Ausbildungszeiten, die für die Laufbahn als Beamter vorgeschrieben sind.

Gut zu wissen

Die Regeln des Bundes gelten im Grundsatz in allen Bundesländern. Es kann jedoch leicht abweichende Bestimmungen geben, die an der Höhe der Pension im Wesentlich aber nichts ändern.

Für die Mindestpension beim Bund ist Folgendes geregelt:

  • Das Mindestruhegehalt beträgt entweder 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweils erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt)
  • oder 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 plus einen Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt).

Je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt, erhalten Beamte diese Summe als Mindestpension. Voraussetzung ist, dass er mindestens fünf ruhegehaltfähige Dienstjahre abgeleistet hat.

Rechenbeispiel für die Mindestpension

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie befanden sich zuletzt als Bundesbeamter in der Besoldungsgruppe A3, Stufe 2, und sind weder verheiratet noch haben Sie Kinder. Auch weitere Amtszuschläge gibt es nicht.

Dann beträgt Ihr Grundgehalt laut der Besoldungstabelle seit 1. März 2024 2.763,31 Euro im Monat. Ihr amtsabhängiges Mindestruhegehalt liegt damit bei 967,16 Euro im Monat (35 Prozent von 2.763,31 Euro). Nun gilt es, diesen Betrag mit dem amtsunabhängigen Mindestruhegehalt zu vergleichen.

Für Beamte in der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 ist ein Grundgehalt von 3.157,76 Euro vorgesehen. Das amtsunabhängige Mindestruhegehalt beträgt damit 2.083,22 Euro (65 Prozent von 3.157,76 Euro + 30,68 Euro) und liegt damit deutlich über dem amtsabhängigen Mindestruhegehalt. Als Mindestpension erhalten Sie also 2.083,22 Euro. Lesen Sie hier, wie viel Sie verdienen müssten, um 2.000 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen.

Gut zu wissen

Gehen Beamte vorzeitig in den Ruhestand, gelten auch für Sie Abschläge auf die Pension, maximal 14,4 Prozent. Außerdem gehen noch Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab sowie Lohnsteuer.

In den meisten Fällen liegt die tatsächliche Pension über der Mindestversorgung. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts erhielten Pensionärinnen und Pensionäre am 1. Januar 2023 im Schnitt 3.240 Euro brutto im Monat.

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