Rentenfrage Witwenrente: Wird auch bei privaten Kassen ein Beitrag abgezogen?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wird von der Witwenrente ein Beitrag zur Krankenkasse abgezogen, wenn der Ehepartner privat versichert war?
Ja, denn bei der Witwenrente wird nicht auf das Krankenversicherungsverhältnis des Verstorbenen abgestellt.
"Vielmehr ist es ein (weiteres) Einkommen für Sie und Ihre eigene sogenannte Vorversicherungszeit wird für die Krankenversicherung der Rentner geprüft", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
"Sind Sie selbst krankenversicherungspflichtig, wird Ihr Anteil von der Witwenrente einbehalten und zusammen mit dem Anteil des Rentenversicherungsträgers der Krankenversicherung überwiesen", so Braubach.
Dass Ihr Ehepartner selbst privat krankenversichert war, bleibt dabei außen vor, sagt sie weiter. Lesen Sie hier mehr zur Witwenrente.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Katja Braubach