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Unfallfolgen für die Rente: So lassen sich Verluste ausgleichen


Mögliche Ersatzansprüche
Weniger Rente nach Unfall? Wie Sie Verluste ausgleichen

Von dpa
Aktualisiert am 09.06.2024Lesedauer: 1 Min.
Rettungsdienst versorgt AutofahrerinVergrößern des BildesNach einem Unfall: Versicherte Beschäftigte können bei Nachteilen bei den Rentenansprüchen unter Umständen Ersatzansprüche geltend machen. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa-bilder)

Wer nach einem Unfall Krankengeld bezieht, zahlt damit weniger in die Rentenkasse ein. Daraus entstehende Nachteile lassen sich unter Umständen ausgleichen.

Wer einen Unfall hat, kann danach vielleicht tage- oder wochenlang nicht arbeiten. Das kann sich unter Umständen finanziell bemerkbar machen – und auch Nachteile bei den Rentenansprüchen mit sich bringen. Zumindest das Defizit bei der Rente können sich manche Geschädigte von der Rentenversicherung ausgleichen lassen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

Ersatzansprüche prüfen lassen

Denn auf Antrag prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Betroffene Ersatzansprüche geltend machen können. Damit können aus dem Unfall resultierende Nachteile bei den Rentenansprüchen möglicherweise wieder ausgeglichen werden.

Nachteile können laut DRV zum Beispiel dann entstehen, wenn versicherte Beschäftigte Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hatten oder infolge des Unfalls sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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