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Online-Shopping: Das müssen Sie beim Widerrufsrecht beachten


Online-Shopping
Darf man Bikinis anprobieren und zurückschicken?

Beim Online-Shopping ist das Zurücksenden von Ware beliebt. Dazu hat der Kunde meist zwei Wochen Zeit. Achtung: Nicht alle Waren dürfen zurückgegeben werden.

04.07.2019|Lesedauer: 2 Min.
Von dpa-tmn
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Bei Online-Käufen gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das heißt: Kunden dürfen die Ware innerhalb dieser Zeit zurückschicken und bekommen ihr Geld wieder, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Begründen müssen Verbraucher das nicht.

Internetshop: Kunden dürfen bestellte Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückschicken und bekommen ihr Geld wieder.Vergrößern des Bildes
Internetshop: Kunden dürfen bestellte Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückschicken und bekommen ihr Geld wieder. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)

Nach Ablauf der Frist gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, solange die Ware keine Mängel hat. Manche Online-Shops gewähren Kunden aber freiwillig eine längere Rückgabe – teils unter bestimmten Voraussetzungen.

Bei bestimmten Waren kann das Widerrufsrecht aber eingeschränkt oder komplett ausgeschlossen werden: Das gilt zum Beispiel für personalisierte Waren, etwa Maßanzüge oder mit Namen bestickte Kleidung. Als weitere Beispiele nennt die Verbraucherzentrale schnell verderbliche Waren wie Lebensmittel sowie Bahntickets, Pauschalreisen und Konzertkarten. Kunden dürfen solche Waren nicht einfach zurückschicken. Denn diese können die Händler meist nicht mehr an andere Kunden weiterverkaufen. Angaben dazu finden Kunden in den Geschäftsbedingungen.

Auch Hygieneartikel dürfen nicht einfach ausgepackt, anprobiert und bei Nichtgefallen zurückgeschickt werden. Denn auch hier gelten andere Regeln für den Widerruf. Beispiele sind Bikinis oder Unterwäsche. Hier sollten Käufer auf die Angaben des Händlers achten und gegebenenfalls nachfragen. Manche Anbieter schützen ihre Ware beispielsweise durch Hygieneinlagen aus Plastik und nehmen sie auch nach dem Anprobieren noch zurück.

Matratzen gehören aber nicht zu dieser Kategorie, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az. VIII ZR 194/16). Verbraucher dürfen eine im Internet gekaufte Matratze auch dann noch an den Händler zurückgeben, wenn sie die Schutzfolie entfernt haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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