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EU: Strengere Regeln für Online-Marktplätze |eBay, Kleinanzeigen


Mehr Transparenz dank EU-Gesetz
Diese Vorteile haben Nutzer von Onlineplattformen jetzt

Von t-online, saz

Aktualisiert am 17.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Kleinanzeigen.de: Eine beliebter Online-Handelsplatz für Privatleute.Vergrößern des Bildes
Kleinanzeigen.de: Nutzer des beliebten Online-Marktplatzes sind ab sofort besser geschützt. (Quelle: t-online)
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Kleine Onlineplattformen müssen ab sofort für mehr Transparenz sorgen. Für Nutzer bedeutet das besseren Schutz. Diese drei Neuerungen sollten Sie kennen.

Kleinere Onlineplattformen in Europa müssen jetzt nachziehen: Wie für die Internetriesen Google, Amazon und Co. gelten ab dem 17. Februar auch für sie verschärfte Vorgaben unter anderem bei der Transparenz. Grundlage dafür ist das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Konkret heißt das zum Beispiel:

  • Onlinemärkte wie Kleinanzeigen.de müssen ihren Nutzern nun die Möglichkeit geben, illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen zu melden.
  • Die Plattformen müssen Ihren Nutzern Informationen darüber geben, warum ihnen bestimmte Anzeigen ausgespielt werden und wer dafür bezahlt hat.
  • Außerdem sollen Minderjährige besonders geschützt werden. So ist es verboten, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht.

DSA: Mehr Schutz für Verbraucher

Unter das Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) fallen Online-Vermittler und Onlineplattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale. Der Fokus liegt darauf, illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation zu verhindern.

Hohe Strafen bei Verstoß

Verstoßen die Unternehmen gegen die Regeln, drohen erstmals hohe Strafen – bislang waren nur Verwarnungen möglich. Allerdings: Bis zur Durchsetzung solcher Strafen könnte es noch dauern. Denn dafür müssen die einzelnen EU-Staaten erst in nationalen Gesetzen festlegen, welche Behörde die Regeln überwacht.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, über den der Bundestag erstmals am 18. Januar abgestimmt hat, sieht die Bundesnetzagentur als Kontrollorgan vor. Diese soll eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll Sonderzuständigkeiten bekommen.

Verband begrüßt das Gesetz

Der Digitalverband Bitkom spricht von einem Meilenstein für Internetnutzer in der EU. Verbraucher würden besser vor Desinformation, Hassrede oder Produktfälschungen geschützt, und die Sicherheit im Netz werde deutlich verstärkt.

Die verschärften EU-Regeln für Onlineunternehmen treten am Samstag in Kraft. Das EU-Gesetz für digitale Dienste (DSA) galt bislang nur für die größten Onlinedienste, nun wird dieser Kreis erheblich ausgeweitet. Neben den großen Konzernen wie Google, Facebook und Amazon müssen auch kleinere Unternehmen dann gegen Hassrede, Falschinformationen und Produktfälschungen vorgehen und entsprechende Inhalte zum Beispiel "unverzüglich" entfernen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material von afp und dpa
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