Informationspflicht Neuregelung verbietet Preistricks bei Amazon und Co
Online-Marktplätze müssen ab kommenden Samstag kennzeichnen, wenn sie Preise durch Algorithmen personalisieren lassen. Auch Ticketshops und Verbrauchsportale sollen transparenter werden.
Online-Plattformen, die Produkte verkaufen oder Verträge schließen, müssen ab kommenden Samstag transparenter als bisher informieren, teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Mit den neuen Regelungen werden EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.
Was ändert sich? Verkaufsplattformen und Dienste wie Amazon oder Ebay müssen bei ihren Angeboten künftig mit angeben, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson etwas verkauft. "Wird ein Vertrag privat geschlossen, gibt es kein Widerrufsrecht und im Regelfall keine Gewährleistung", sagt Tiana Schönbohm von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Zudem müssen die Online-Marktplätze künftig angeben, wenn Preise durch einen Algorithmus personalisiert werden. Manche Portale erstellen Preise aufgrund von persönlichen Vorlieben und Merkmale ihrer Kunden. Bei Schwankungen der Artikelpreise, die für alle Kunden gelten, ist kein Hinweis erforderlich.
Besserer Überblick bei Vergleichsportalen
Für Vergleichsportale ändert sich ab kommenden Samstag noch etwas mehr. Die Plattformen müssen für Verbraucher deutlich sichtbar machen, welche Unternehmen sie in ihr Ranking einbeziehen und wie die Unternehmensauswahl zustande kam. "Oft bilden die Angebotsübersichten nicht den gesamten Markt ab. Doch vielen Menschen ist das nicht bewusst", sagt Schönbohm.
Verbraucher sollen daher jederzeit eine Liste der Anbieter einsehen können, die in den Vergleich einbezogen wurden. Ob das für einen objektiven Marktüberblick reicht, bezweifelt Verbraucherschützerin Schönbohm. "Man muss wissen, welche weiteren wichtigen Anbieter es am Markt gibt, um auch deren Produkte bei der Suche berücksichtigen zu können."
Zudem müssen Buchungs- und Vergleichsportale wie Check24 oder Idealo ab Samstag angeben, ob sie bestimmte Aufgaben für die auf ihren Portalen gelisteten Anbieter übernehmen. "So soll klarer werden, wer bei Problemen und Fragen der richtige Ansprechpartner ist", sagt Schönbohm.
Ursprünglicher Preis bei Konzerttickets
Und noch eine Änderung: Ticketplattformen müssen laut Gesetz künftig den ursprünglichen Preis der Karten zusätzlich zum verlangten Preis angeben. "Immer wieder melden sich Menschen bei uns, denen Eintrittskarten für begehrte Veranstaltungen zu überteuerten Preisen verkauft wurden", sagt Schönbohm. Solche Preise solle man jetzt zumindest sofort erkennen können.
Trotzdem gehen Schönbohm die neuen Regelungen nicht weit genug. Zwar müssen die Anbieter erläutern, "ob sie Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Bewertungen von Verbraucherinnen und Verbraucher stammen, die die beurteilten Produkte wirklich erworben haben". Die Anbieter seien aber nicht verpflichtet, "Maßnahmen zur Bekämpfung von Fake-Bewertungen einzuführen", sagt Schönbohm. Hier wünsche sie sich strengere Regeln zum Schutz von Kunden.