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GNTM-Finale: Mit welcher Strafe muss die Bombendroherin rechnen?


"Topmodel"-Finale
Mit welcher Strafe muss die Bombendroherin rechnen?

Von t-online, dpa
15.05.2015Lesedauer: 2 Min.
Die Polizei sucht mit Hochdruck nach der Anruferin, die mit einer Bombenexplosion drohte.Vergrößern des Bildes
Die Polizei sucht mit Hochdruck nach der Anruferin, die mit einer Bombenexplosion drohte. (Quelle: dpa-bilder)
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Sie drohte am Telefon mit einer Bombenexplosion. Rund 8500 Zuschauer sowie die "Topmodel"-Kandidatinnen, Models und Jury fühlten sich einer unmittelbaren Gefahr ausgesetzt und mussten evakuiert werden. Jetzt sucht die Polizei mit Hochdruck nach der Frau, die am Donnerstag um 21.07 Uhr bei ProSieben anrief und eine Millionen-Show zum Platzen brachte. Doch welche Strafe droht der Frau für ihren Anruf?

Norbert Schätzle vom Polizeipräsidium Mannheim erläuterte gegenüber t-online.de: "Es handelt sich um die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Das ist der Paragraph 126 StGB, der eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht." Zu dieser strafrechtlichen Konsequenz komme jedoch auch noch die zivilrechtliche Konsequenz hinzu, d.h. der Anruferin können diverse Schadensersatzforderungen drohen.

Täterin kann für die Kosten herangezogen werden

Veranstalter, Rettungs- und Polizeikräfte müssen ihre Aufwendungen zwar zunächst einmal selbst stemmen. Die Bombendroherin kann jedoch zur Zahlung der entstandenen Kosten herangezogen werden, sobald sie rechtskräftig in einem Strafverfahren verurteilt wurde. Danach können Zivilpersonen wie der Veranstalter ihre Kosten zivilrechtlich einfordern.

Behörden wie Feuerwehren oder die Polizei hingegen dürfen sogar einen Kostenbescheid verschicken. "Dann bekommt man einen Brief und wird zur Zahlung aufgefordert", erklärte der Deutsche Richterbund in Berlin. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens können zusätzlich auf die Täterin zukommen.

Anruf soll zurückverfolgt werden

Zunächst einmal muss die Polizei der Frau allerding auf die Spur kommen. Polizeisprecher Schätzle sagte, der Anruf würde mit technischen Mitteln zurückverfolgt und dann solle die Frau identifiziert werden. Die eingesetzten Beamten hätten nach Polizeiangaben bei mehreren Telekommunikationsfirmen angefragt, um die Nummer zu ermitteln, von der die Frau angerufen hat.

Ticketkosten werden zurückerstattet

Für die "Germany's Next Topmodel"-Zuschauer in der Halle war der Abend mit Kosten, Angst und Ärger verbunden. Ein kleiner Trost: Jeder, der Tickets für das Finale gekauft hat, bekommt den bezahlten Betrag vollständig zurückerstattet, heißt es in einer Mitteilung des Ticketanbieters tickethall.de.

Ihr in der Halle zurückgelassenes Eigentum können die Zuschauer am Freitag bis 20.00 Uhr und am Samstag von 09.00 bis 14.00 Uhr in der SAP-Arena abholen. "Bitte bringen Sie die Garderobenmarke und Ihre Eintrittskarte zur Abholung mit", teilte die Halle mit.

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