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Wuppertal: Verschärfte Corona-Regeln zu Masken und Homeoffice


Medizinische Masken sind Pflicht
Diese neuen Corona-Regeln gelten in Wuppertal

Von t-online, tme

22.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Schild weist auf die Maskenpflicht in der Fußgängerzone von Wuppertal hin (Archivbild): In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen ab Montag medizinische Masken getragen werden.Vergrößern des Bildes
Ein Schild weist auf die Maskenpflicht in der Fußgängerzone von Wuppertal hin (Archivbild): In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen ab Montag medizinische Masken getragen werden. (Quelle: Kirchner-Media/imago-images-bilder)

In Wuppertal gelten aufgrund eines Bund-Länder-Beschlusses bald verschärfte Corona-Regeln. Sie betreffen vor allem das Tragen von Masken und Regelungen zum Arbeitsleben.

Nordrhein-Westfalen setzt die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen verschärften Corona-Regeln ab dem 25. Januar um. Damit gelten auch in Wuppertal erneut strengere Corona-Regeln. Darauf weist die Stadt in einer Mitteilung hin.

Die wichtigsten Änderungen betreffen das Tragen von Masken. Denn hier sieht die neue Corona-Verordnung vor, dass ab dem 25. Januar das Tragen von medizinischen Masken überall dort verpflichtend ist, wo auch eine Maskenpflicht gilt. Das heißt beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und etwa bei Gottesdiensten müssen dann entweder sogenannte "OP"-Masken oder FFP2-Masken getragen werden. Bei Kindern unter 14 Jahren ist, sofern die medizinischen Masken keine geeignete Passform für sie haben, auch eine andere Maske erlaubt.

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Bei der bestehenden Maskenpflicht in Wuppertal, die etwa in den Fußgängerzonen gilt, gibt es allerdings keine Vorgabe, welcher Maskentyp getragen werden muss. Das bestätigte ein Sprecher der Stadt t-online. Damit sind auch einfache Alltagsmasken in den Fußgängerzonen erlaubt.

Mehr Arbeit im Homeoffice ermöglichen

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft das Arbeiten im Homeoffice. Hier sollen Arbeitgeber mehr Heimarbeit ermöglichen. Außerdem müssen sie, wenn Arbeitnehmer weiterhin zu ihren Arbeitsplätzen kommen sollen oder müssen, Masken bereitstellen.

Bei Versammlungen wie Gottesdiensten gilt, dass diese ab einer Mindestanzahl von zwei Personen spätestens zwei Tage vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen.

Die Regeln zur Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin. Hier ist es nur noch erlaubt, dass sich ein Haushalt mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen darf.

Verwendete Quellen
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