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Wuppertal wappnet sich für den Brexit


Besondere Mailadresse eingerichtet
Wuppertal wappnet sich für den Brexit

Von t-online, jwi

25.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Die Ausländerbehörde der Stadt Wuppertal ist auf den Brexit vorbereitet.Vergrößern des Bildes
Die Ausländerbehörde der Stadt Wuppertal ist auf den Brexit vorbereitet. (Quelle: Stadt Wuppertal)
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Wann und unter welchen Bedingungen der Brexit kommt, ist weiter unklar. Per Mail können sich britische Staatsangehörige aber bei der Wuppertaler Ausländerbehörde für den Fall eines Austritts schon jetzt ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Deutschland beantragen.

Ob sich der Austrittstermin nun auf den 12. April oder den 22. Mai verschiebt, ob das britische Unterhaus doch noch den von Premierministerin Theresa May ausgehandelten Austrittsvertrag billigt oder es einen ungeregelten Brexit gibt? Unter welchen Bedingungen das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen wird, ist nach wie vor unklar.

Nach einem Brexit brauchen britische Staatsagehörige für ihren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel oder einen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht. Dazu melden sie sich bei der Ausländerbehörde ihres Wohnortes oder stellen dort einen Antrag auf Erteilung eines weiteren Aufenthaltsrechtes.

Ausländerbehörde der Stadt Wuppertal auf Brexit vorbereitet

Vorsorglich hat die Ausländerbehörde Wuppertal dazu die Mailadresse brexit@stadt.wuppertal.de eingerichtet. Hier kann jeder britische Staatsangehörige schon jetzt mit den Angaben von Vorname, Nachname, Geburtsdatum und aktueller Meldeadresse formlos einen Antrag stellen. Die Personalien von Familienmitgliedern im selben Haushalt können direkt mit angegeben werden. Nur volljährige Kinder, die bei ihren Eltern im Haushalt leben, müssen einen eigenen Antrag stellen.

Mit diesem Service der Ausländerbehörde sei sichergestellt, dass – egal was kommt – niemand eine Frist verpasse und später ohne Aufenthaltsrecht Probleme bekommen könnte, teilt die Stadt mit.

Bei Brexit: Briten brauchen Nachweis über Aufenthaltsrechts

Nach einem ungeregelten Austritt, der womöglich zum 12. April droht, sollen britische Staatsangehörige zunächst für drei Monate davon befreit sein, einen deutschen Aufenthaltstitel zu besitzen. Allerdings müssen die neuen Aufenthaltstitel innerhalb dieser Drei-Monats-Frist bei den Ausländerbehörden des Wohnortes beantragt sein. In Wuppertal wird eine Mail an die Brexit-Adresse bereits als Antrag gewertet. Bis zur Entscheidung über den Antrag gilt dann der Aufenthalt und auch eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet automatisch als erlaubt. Alle Briten, die sich via Mail registriert haben, erhalten, wenn es zum Austritt kommt, von der Ausländerbehörde rechtzeitig eine Einladung zum Termin und bekommen als Aufenthaltserlaubnis eine sogenannte Fiktionsbescheinigung.

Auch wenn doch noch ein ratifiziertes Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union abgeschlossen wird, werden britische Staatsangehörige zukünftig einen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht und einer Arbeitserlaubnis benötigen. Der Service der Ausländerbehörde sorgt auch in diesem Fall für Sicherheit.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Wuppertal
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