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288 Millionen Schadenersatz an VW von Winterkorn


Wolfsburg
288 Millionen Schadenersatz an VW von Winterkorn

Von dpa
09.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Martin Winterkorn, Ex-Vorstandsvorsitzender von VolkswageVergrößern des Bildes
Martin Winterkorn, ehemaliger Vorstandsvorsitzender von Volkswagen. (Quelle: picture alliance / Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der frühere Konzernchef Martin Winterkorn und drei weitere Ex-Topmanager zahlen wegen des Dieselskandals Rekord-Entschädigungen an Volkswagen. Ein Großteil der Gesamtsumme entfällt dabei auf spezialisierte Haftpflichtversicherungen.

Laut der abschließenden Einigung wurde ein Betrag von knapp 288 Millionen Euro vereinbart, hieß es am Mittwoch aus dem Unternehmen. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende persönlich zahlt 11,2 Millionen Euro. Ex-Audi-Chef und -VW-Konzernvorstand Rupert Stadler soll selbst 4,1 Millionen Euro überweisen. Bei ihm und Winterkorn geht es um die Verletzung aktienrechtlicher Sorgfaltspflichten. Der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz steuert zudem 1,5 Millionen Euro bei, der ehemalige Audi-Manager Stefan Knirsch 1 Million Euro.

Daneben gibt es zusätzliche Versicherungsleistungen, die weit über den privaten Beträgen liegen. Sie summieren sich nach Angaben von VW auf insgesamt 270 Millionen Euro. An den Verhandlungen waren neben den Anwälten der einstigen Manager mehr als 30 Versicherer beteiligt.

Sowohl die persönlichen Zahlungen als auch die versicherte Abdeckung ergäben "mit Abstand die höchste Summe, die ein solches Konsortium in Deutschland jemals auf den Tisch gelegt hat", hieß es aus Kreisen der Unterhändler. Die Grundsatzentscheidung, Winterkorn und einige von dessen Kollegen nach "Dieselgate" finanziell zur Mitverantwortung zu ziehen, war bereits Ende März gefallen. Nun liegen die Details vor.

VW hatte auch von Ex-Entwicklungschef Ulrich Hackenberg Schadenersatz verlangt. Dieser sei aber "nicht zu einer Einigung bereit", weshalb nun "gerichtliche Schritte" gegen ihn vorbereitet werden sollen.

Die vereinbarten Zahlungen, die außerhalb zivil- oder strafrechtlicher Prozesse besprochen wurden, könnten einen vorläufigen Schlusspunkt in der jahrelangen Aufarbeitung individueller Verantwortlichkeiten in der Abgasaffäre setzen. Die für den 22. Juli angesetzte Hauptversammlung muss die Beschlüsse noch billigen. Vor den Gerichten selbst sind in bereits laufenden oder in demnächst anstehenden Verfahren jedoch weitere Fragen zu klären.

Nach dem Auffliegen der Stickoxid-Manipulationen an Dieselmotoren in den USA im Herbst 2015 kam es zu Verfahren rund um den Globus. Auch Strafjustiz und Verbraucherschützer befassten sich mit dem Ursprung des Skandals, der die Autoindustrie in eine Vertrauenskrise stürzte und den VW-Konzern bisher weit über 30 Milliarden Euro kostete.

Relativ früh räumte Volkswagen gegenüber dem US-Justizministerium seine prinzipielle Schuld an der Täuschung von Kunden und Behörden ein. Der Aufsichtsrat beauftragte jedoch zusätzlich die Kanzlei Gleiss Lutz, um die internen Abläufe in der Zeit vor der Dieselaffäre zu untersuchen. Diese Prüfung dauerte mehr als fünf Jahre.

Winterkorn hatte beteuert, sich vor Bekanntwerden der Vorwürfe stets nach bestem Wissen korrekt verhalten zu haben. Er habe "alles Erforderliche getan und nichts unterlassen, was dazu geführt hätte, den entstandenen Schaden zu vermeiden oder geringer zu halten".

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