Impfungen in Niedersachsen Krankenkassen informieren Impfberechtigte unter 70
Kein ärztliches Attest mehr zum Nachweis: In Niedersachsen teilen nun die Krankenkassen mit, wer für eine Impfung berechtigt ist. Alle Krankenkassen handeln im Auftrag des Landes.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen werden Berechtigte für eine Corona-Schutzimpfung unter 70 Jahren mit Vorerkrankung informieren. Die Schreiben ersetzten den Nachweis eines ärztliches Attests, teilte der Verband der Ersatzkassen in Niedersachsen am Donnerstag mit.
Betroffene müssten sich nicht um ein Attest bemühen. Grundlage ist die geänderte Impfverordnung des Bundes. "Die Anschreiben sind keine besondere Serviceaktion einzelner Kassen, sondern eine gemeinsame Aktion aller Krankenkassen im Auftrag des Landes", sagte Vdek-Leiter Jörg Niemann.
Versicherte müssen sich gedulden
Die Auswahl der Versicherten erfolge nach einer Auswertung der bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten von Ärzten und Krankenhäusern. Die Kassen übersenden eine einheitliche Information des Landes. Versicherte sollten zunächst abwarten, ob ein Schreiben der Krankenkasse eingeht. Damit sollen Anfragen bei Ärzten und Krankenkassen vermieden werden.
Wer nach Abschluss der Versandaktion keine Information bekommen hat, muss sich die Berechtigung über ein ärztliches Attest bescheinigen lassen.
- Nachrichtenagentur dpa