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Unterschiedliche Reaktionen auf zurückgewonnene Freiheiten


Wiesbaden
Unterschiedliche Reaktionen auf zurückgewonnene Freiheiten

Von dpa
02.04.2022Lesedauer: 2 Min.
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Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach zwei Jahren der Pandemie sind am Samstag zentrale Corona-Regeln weggefallen. Nur in besonders sensiblen Lebensbereichen wie Krankenhäusern oder Altenheimen gilt damit in Hessen noch eine Masken- und Testpflicht. Auch in Bussen und Bahnen muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auf der Straße, in Geschäften, Restaurants oder Cafés gibt es hingegen keine landesweit vorgeschriebenen Beschränkungen mehr. Gastronomen, Einzelhändler und Kunden reagierten am ersten Tag unterschiedlich auf die zurückgewonnene Freiheit.

In Hessens größter Stadt Frankfurt trugen zu Geschäftsbeginn am Morgen noch viele Kunden in den Läden die gewohnte Maske. Auch auf der Einkaufstraße Zeil und dem angrenzenden Wochenmarkt schützten sich die Menschen mehrheitlich. Die berühmte Kleinmarkthalle rief mit Aushängen dazu auf, freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen - die Mehrheit der Händler und Kunden folgten der Bitte.

Vereinzelt machten Einzelhändler und Gastronomen von ihrem Hausrecht Gebrauch und verlangten das Tragen einer FFP2-Maske in ihren Geschäftsräumen. In den alt eingesessenen Läden standen die Menschen dennoch Schlange für einen Café. Einige große Kaufhäuser plakatierten hingegen, man könne "ab sofort sicher ohne Maske" bei ihnen einkaufen.

Hintergrund für die geltende neue Corona-Verordnung sind die Vorgaben des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes. Danach sind rechtlich nur noch Corona-Basisschutzmaßnahmen mit einer Maskenpflicht und Testvorgaben in eng begrenzten Bereichen möglich. Die neuen Corona-Regeln in Hessen gelten zunächst bis zum 29. April.

Eine Maskenpflicht gilt danach noch in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei Pflege- und Rettungsdiensten. Auch in Bussen und Bahnen im ÖPNV sowie im Fernverkehr und in Sammelunterkünften wie etwa Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften besteht weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, um eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu verhindern. Eine Ausnahme dieser Pflicht gilt in Krankenhäusern für stationäre Patienten.

Corona-Testpflichten bestehen laut hessischer Landesregierung für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften. Ausnahmen sind für Geimpfte und Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich und von der Einrichtungsleitung zu erlassen. Bewohner-Testungen könnten gerade in Pflegeheimen bei einem Ausbruchsgeschehen anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden.

In den hessischen Schulen werden nach der neuen Corona-Verordnung Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin drei Mal wöchentlich getestet. Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.

Der Hotel- und Gastronomieverband Dehoga Hessen hatte bereits am Freitag auf die bevorstehenden unterschiedlichen Reaktionen seiner Mitglieder hingewiesen. Auch im Einzelhandel war ein Flickenteppich erwartet worden. Die Situation vor Ort dürfte unterschiedlich entschieden werden, hatte der hessische Handelsverband vorhergesagt.

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