Wiesbaden Mehr Neuinfektionen aber Hospitalisierungsinzidenz sinkt
Am Tag des Inkrafttretens einer neuen Corona-Verordnung in Hessen zeigt die Entwicklung bei den Neuinfektionen weiter nach oben. Binnen eines Tages kamen 15 637 bestätigte Corona-Infektionen hinzu. Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, stieg von 1256,4 am Vortag auf nunmehr 1285,9, wie aus Daten des Robert Koch-Instituts (Stand: Samstag 3.36 Uhr) hervorging. Gezählt wurden demnach außerdem 15 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus, damit erhöhte sich die Zahl der Opfer seit Beginn der Pandemie im Land auf 9479.
Die für die Einschätzung der Corona-Lage im Land zentrale Hospitalisierungsinzidenz ging dagegen nach Angaben des hessischen Sozialministeriums in Wiesbaden etwas zurück, und zwar von 7,26 am Freitag auf 6,98 am Samstag. Vor einer Woche hatte sie den Angaben zufolge noch bei 6,26 gelegen. Dieser Wert gibt an, wieviele Patienten bezogen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen mit Covid-19 ins Krankenhaus gekommen sind.
Nach Zahlen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) vom Samstag (Stand 9.05 Uhr) lagen 139 Patienten mit Covid-19 auf Intensivstationen hessischer Kliniken, davon wurden 64 beatmet.
Seit Samstag entfallen in Hessen mit der neuen Verordnung mehrere Corona-Regeln, darunter die bisherigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Bei Veranstaltungen gibt es keine Vorgaben mehr bei den Zuschauerzahlen, zudem läuft die Kontaktdatenerfassung aus.
Am Wochenende läuft die bisherige bundesgesetzliche Regelung der Corona-Schutzmaßnahmen aus, womit der überwiegende Teil der Vorgaben entfällt. Hessen nutzt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 2. April - daher bleiben hier zunächst viele Corona-Regeln bestehen. Die entsprechende Landesverordnung, die seit Samstag gilt, hatte das hessische Corona-Kabinett am Freitagabend beschlossen.
Für den Besuch von Gastronomie oder eine Hotelübernachtung ist weiter ein 3G-Nachweis nötig. Das bedeutet, Gäste müssen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Discos, Clubs und andere Tanzlokale dürfen ihre Innenbereiche nur mit der 2G-plus-Vorgabe öffnen - das bedeutet, Gäste ohne Boosterimpfung benötigen einen tagesaktuellen Test.
Auch die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienekonzepte gelten im bisherigen Umfang weiter. Demnach muss der Mund-Nasen-Schutz drinnen etwa in Geschäften und im Restaurant bis zum Platz getragen werden. Draußen gilt die Maskenpflicht, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Auch beim Sport und in Museen gilt drinnen weiter 3G.
Für private Treffen gibt es keine Beschränkungen mehr - sie waren für Geimpfte und Genesene schon Anfang März weggefallen.
Am 2. April endet dann die Übergangsfrist für die Länder, in der sie die bislang geltenden Schutzregeln weiter in Kraft lassen können. Anschließend fallen voraussichtlich bundesweit die Regeln weitestgehend weg. Das neue Gesetz der Bundesregierung für das Corona-Management war am Freitag vom Bundestag beschlossen worden und hatte anschließend den Bundesrat passiert. Es sieht nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können. Für regionale Hotspots sollen weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.