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63-Jähriger gesteht versuchte Erpressung von Ulmer Kaufhaus


Ulm
63-Jähriger gesteht versuchte Erpressung von Ulmer Kaufhaus

Von dpa
31.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Justitia in UlmVergrößern des Bildes
Vor dem Landgericht in Ulm hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Eine Bombenattrappe in einem Kaufhaus in der Ulmer Innenstadt löst am 15. Oktober 2021 einen großen Polizeieinsatz aus. Schnell gibt es Entwarnung und schnell wird ein Verdächtiger gefasst. Bereits zwei Tage nach dem Vorfall nehmen Polizisten einen 63-Jährigen aus dem bayerischen Landkreis Landsberg am Lech fest.

Im Prozess vor dem Landgericht Ulm hat der Angeklagte die Tat nun gestanden. In einer Erklärung, die sein Verteidiger zum Auftakt am Donnerstag vorlas, gab der Mann zu, eine Bombenattrappe und ein Erpresserschreiben in der Filiale deponiert zu haben. Als Grund nannte der Angeklagte, er habe geglaubt, an einem Gehirntumor erkrankt zu sein, und Ärzte hätten ihm eine Lebenserwartung von nur noch einem Jahr bescheinigt. Mit dem geforderten Geld habe er eine teure Laserbehandlung bezahlen wollen. Der mehrfach vorbestrafte Deutsche erklärte, er bedauere die Tat zutiefst und habe nie jemanden ernsthaft gefährden wollen.

Ob ihm das Gericht diese Begründung abnehmen wird, bleibt abzuwarten. Wie der Vorsitzende Richter zu Beginn des Prozesses klarstellte, habe eine Untersuchung ergeben, dass der Mann keinen Gehirntumor habe und gesund sei. Neben der Rohrbombenattrappe fand die Polizei damals ein Erpresserschreiben, in dem der Täter forderte, man solle ihm innerhalb von 72 Stunden 30 Einheiten der Internetwährung Bitcoin überweisen - das entsprach laut Anklage damals rund 1,4 Millionen Euro. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, drohte das Schreiben mit einer echten Bombe.

Auch wenn der Angeklagte keine Angaben zu seiner Person machen wollte, konnte das Gericht am Donnerstag auf einen ganzen Stapel Prozessakten zurückgreifen. Seit den 80er Jahren hatte der Mann mehrfach Banken überfallen, Geld unterschlagen und dafür mehrere Jahre in Haft verbracht. Als die Tat in Ulm geschah, war der Angeklagte auf Bewährung frei. Auf der Attrappe und dem Schreiben aus dem Ulmer Kaufhaus hinterließ der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft DNA-Spuren und machte es den Ermittlern so leicht, ihm auf die Schliche zu kommen.

Für den Prozess wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung sind vier Verhandlungstage bis Ende April vorgesehen.

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