Ulm Ermittlungen zu Tierschutzverstößen in Schweinemast bei Ulm
Erneut wird im Südwesten gegen einen Tierhaltungsbetrieb wegen gravierender Verstöße gegen den Tierschutz ermittelt. Polizisten des Präsidiums Ulm durchsuchten am Mittwoch einen Schweinemastbetrieb im Alb-Donau-Kreis wegen möglicher Verstöße gegen den Tierschutz, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Ulm am Mittwoch mitteilten. Ein sofortiges Handeln sei nicht erforderlich gewesen. Die Zustände seien dokumentiert und Beweismittel erhoben worden.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) ist der Vorfall laut einem Sprecher seit dem 7. Mai bekannt. Er habe noch am selben Tag eine Kontrolle in dem Betrieb veranlasst, hieß es. Grund für die Ermittlungen ist laut Polizei die Anzeige einer Tierschutzorganisation gegen den Landwirt. Diese habe über "tierschutzwidrige Zustände" im Frühjahr dieses Jahres berichtet. Auch das Veterinäramt habe im Frühjahr Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet und sei zudem kürzlich wiederholt in dem Betrieb gewesen.
Zuvor hatte der Südwestrundfunk über mögliche Tierschutzverstöße in einem Mastbetrieb für Schweine bei Ulm berichtet. Dem Sender wurden demnach Bilder der Tierrechtsaktivisten von "Soko Tierschutz" zugespielt, die schwer verletzte und sterbende Tiere zeigen sollen.
Nach Angaben eines Sprechers des Alb-Donau-Kreises wurden in dem Betrieb bereits nach einer anonymen Anzeige Ende Februar "gravierende Mängel vor allem im Hinblick auf die artgerechte Haltung der Tiere" festgestellt. Neben kranken und verletzten Tieren hätten Amtsveterinäre auch zwei tote Tiere gefunden. Vier Schweine seien von Amtstierärzten tierschutzgerecht getötet worden. Ein sofortiges Tierhaltungsverbot sei damals geprüft worden, sei aber rechtlich nicht gedeckt gewesen, hieß es. In dem Betrieb hätten sich damals rund 360 Zucht- und Masttiere sowie rund 950 Ferkel befunden.
Seitdem hat es demnach mehrere weitere Kontrollen gegeben. Am 7. Mai hätten Amtstierärzte gemeinsam mit Vertretern des Landwirtschaftsministeriums und der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz erneut entschieden, dass die Situation vor Ort kein sofortiges Tierhalteverbot rechtfertige, teilte der Sprecher mit. Auch bei augenscheinlich gravierenden Verstößen sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Eine Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion teilte zu dem Vorfall mit, Landwirtschaftsminister Peter Hauk müsse seine Bemühungen fortsetzen und schnellstmöglich Maßnahmen umsetzen, die derartiges Leid von vornherein verhindern. Im jetzigen System gehe der Umbau der Tierhaltung zu langsam voran.
Minister Hauk war nach mehreren Schlachthof-Skandalen in Baden-Württemberg zuvor bereits stark in Kritik geraten. Hauk hatte damals Fehler eingeräumt und im Dezember 2020 vorgeschlagen, künftig andere Bundesländer einzubinden, um die Abläufe und Kontrollen in Betrieben bundesweit zu vereinheitlichen. Auch sprach er sich für ein neues Fleischgesetz und einen Mindestpreis für Fleisch aus.