In Baden-Württemberg 19 Frauen wurden im vergangenen Jahr vom Partner getötet
19 Frauen sind in Baden-Württemberg 2020 von ihrem Partner getötet worden. Am Dienstag fällt in Stuttgart das Urteil in einem bekannten Femizid-Fall.
In Baden-Württemberg sind im vergangenen Jahr mehr als 11.200 Frauen Opfer von Übergriffen durch ihren Freund, Lebensgefährten, Ehemann oder früheren Partner geworden. Vier von fünf Opfern von sogenannter Partnergewalt (81 Prozent) im Südwesten seien damit Frauen gewesen, teilte das baden-württembergische Innenministerium mit.
"Wir erleben immer wieder Straftaten, die ganz gezielt gegen Frauen, weil sie Frauen sind, aus frauenfeindlichen Motiven begangen werden", sagte Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) der dpa. Das seien besonders verwerfliche Straftaten: "Da geht es um Straftaten, die im häuslichen Bereich und im außerhäuslichen Bereich begangen werden – von der häuslichen Gewalt über das Stalking bis zur sexuellen Gewalt, der Körperverletzung, ja bis zum Tötungsdelikt." Solche Straftaten müssten enttabuisiert und aus dem Dunkelfeld geholt werden.
Mehr verletzte Frauen
Laut Statistik der Polizei ist die Zahl der verletzten Frauen in diesem Bereich im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Rund 7.100 Frauen wurden durch Angriffe ihrer Partner oder früheren Lebensgefährten leichter verletzt, 100 weitere erlitten schwere Verletzungen. 19 Frauen kamen nach Angaben des Innenministeriums im Jahr 2020 durch Partnergewalt ums Leben. Im Jahr zuvor lag die Zahl der Opfer mit etwas mehr als 10.500 Frauen leicht darunter, im Jahr 2009 waren es noch etwa 9.900.
Urteil in Fall im Rems-Murr-Kreis
In einem Fall tödlicher Partnergewalt aus dem vergangenen Jahr urteilt am Dienstag auch das Stuttgarter Landgericht. In Allmersbach im Tal (Rems-Murr-Kreis) soll ein Mann im vergangenen Juni seine Ex-Freundin und deren Tochter umgebracht haben. In ihren Plädoyers waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Angeklagten von einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes ausgegangen.
Fraglich ist vor allem, ob die Kammer auch auf eine besondere Schwere der Schuld entscheidet. Dann müsste der mutmaßliche Täter nach der obligatorischen Freiheitsstrafe von 15 Jahren in Haft bleiben.
- Nachrichtenagentur dpa