Sexarbeiter und Freier haften Stadt Stuttgart verbietet Prostitution
Stuttgart hat eine Lücke im Landes-Infektionsschutzgesetz geschlossen, das nur die Prostitution in Gewerberäumen verbot. Das Verbot gilt nun auch für Selbstständige.
Ab Samstag stellt die Stadt Stuttgart jegliche Form der Prostitution unter Strafe. Mit einer neuen Allgemeinverfügung schließe man eine Lücke im Infektionsschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg, teilte die Stadt am Freitag mit.
Die Verordnung des Landes beziehe sich nur auf Prostitution in Gewerberäumen. "Polizei und Stadt haben in letzter Zeit festgestellt, dass diese Lücke verstärkt genutzt wurde", wird Ordnungsbürgermeister Martin Schairer zitiert. Daher gelte das neue Verbot in Stuttgart auch für Sexarbeiterinnen, die "selbstständig und allein" tätig sind. Verstöße – auch von Freiern – werden mit einem Zwangsgeld von 350 Euro bestraft. Erst am Donnerstag hatten deutschlandweit Bordellbetreiber mit einem Tag der offenen Tür für die Wiedereröffnung ihrer Etablissements geworben.
Das Coronavirus mache es weiterhin erforderlich, vor allem enge Kontakte weitestgehend einzuschränken. "Sexuelle Dienstleistungen basieren auf Körperkontakt, bei denen das Virus übertragen werden kann. Weil die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Spielräume lässt, haben wir diese nun geschlossen." Das Verbot gelte vorerst bis zum 31. August 2020.
- Stadt Stuttgart: Pressemitteilung vom 17. Juli