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Corona: Stuttgart verbietet Alkohol-Verkauf zum Sofortverzehr – Aus für Glühwein


Schluss mit Glühwein
Stuttgart verbietet Verkauf von Alkohol zum Sofortverzehr

Von dpa
Aktualisiert am 10.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Frauen mit GlühweinVergrößern des Bildes
Zwei Frauen stoßen mit Glühwein an (Symbolbild): Die Stadt Stuttgart hat dem Glühwein to-go ein Ende bereitet. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa)
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Das Aus für den Glühweinverkauf in Stuttgart: Die Stadt hat ein ganztägiges Alkohol-Verkaufsverbot für Gaststätten ausgesprochen.

Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen dürfen Gaststätten in der Stuttgarter Innenstadt keinen weiteren Alkohol zum sofortigen Verzehr verkaufen. Das Verbot gelte von Samstag an rund um die Uhr, teilte die Landeshauptstadt am Donnerstag mit. "Ein Risiko stellen hauptsächlich Ansammlungen dar, weil sie die Weiterverbreitung des Virus begünstigen", sagte der Ordnungsbürgermeister Clemens Maier der Mitteilung zufolge.

"Wir sehen, dass sich solche Menschentrauben vor Gaststätten bilden, die alkoholische Getränke – wie beispielsweise Glühwein – verkaufen." Die Menschen bestellen und trinken demnach oft vor Ort, ohne die vorgeschriebenen Mindestabstände einzuhalten. Hier müsse leider eingegriffen werden.

Die Mitnahme oder Lieferung von Alkohol sei aber weiterhin erlaubt, soweit nicht vor Ort bestellt wird. Man könne sich beispielsweise weiterhin eine Flasche Rotwein mit der Pizza liefern lassen. Das Verbot soll bis zum 15. Januar gelten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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