Brauchtum Brennkunst, Glockenguss und Glockenmusik als Kulturerbe
Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist um Beiträge aus Baden-Württemberg erweitert worden. Es geht um Handwerk und Musik.
Die handwerkliche Brennkunst sowie der Glockenguss und die Glockenmusik sind zum Immateriellen Kulturerbe Deutschlands ernannt worden. Der Staatssekretär im baden-württembergischen Wissenschaftsministerium, Arne Braun, sagte in Stuttgart: "Das zeigt, wie vielfältig Kultur sein kann. Auch unsere traditionellen Handwerksexpertisen spielen für unsere Kultur eine große Rolle. Deshalb freuen wir uns sehr, dass es zwei Kulturformen mit Ursprung in Baden-Württemberg neu auf die Liste geschafft haben."
Die handwerkliche Brennkunst vermittele als immaterielles Kulturerbe spezifisches Wissen und handwerkliches Können über die generationsübergreifende Herstellung von hochwertigen Destillaten, heißt es in der Begründung. "Besonders relevant ist dabei die nachhaltige Bewirtschaftung von Streuobstwiesen, die das Fundament für die Rohstoffe der Brennereien bieten." Viele Brennereinen gibt es besonders im Schwarzwald, auf der Schwäbische Alb, in der Bodenseeregion sowie in Franken, Rheinland-Pfalz, Bayern.
Glockenklang prägt den Alltag
Läuten, Spielen und Gießen von Glocken sind laut Mitteilung lebendige Traditionen, die sich gegenseitig ergänzen und aufeinander aufbauen. Glocken begleiteten seit Jahrhunderten religiöse, gesellschaftliche und feierliche Anlässe, ihr Klang präge den Alltag vieler Menschen. "Während das Gießen handwerkliches Wissen und spezielle Techniken erfordert, bringt das Läuten und Spielen die Glocken erst zum Klingen und verleiht ihnen eine kulturelle Bedeutung." Durch musikalische Aufführungen und Bräuche bleibe diese Tradition lebendig und entwickele sich stetig weiter.
Neue Bewerbungsrunde startet im April
Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist um 18 Traditionen auf nun insgesamt 168 Einträge erweitert worden. Auf Empfehlung des Fachkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission entscheiden die Kulturministerkonferenz und die Kultur-Beauftragte der Bundesregierung im zweijährigen Turnus über Neuaufnahmen. Die nächste Bewerbungsrunde startet am 1. April 2025.
- Nachrichtenagentur dpa