Nach Ausbruch in Putenmast Keine neuen Vogelgrippe-Fälle im Landkreis Schwäbisch Hall
In einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall bricht die Geflügelpest aus. 50.000 Tiere müssen getötet werden. Nun werden Betriebe in der Umgebung überprüft.
Nach dem Vogelgrippe-Ausbruch mit rund 50.000 getöteten Puten im Landkreis Schwäbisch Hall nehmen die Veterinäre weitere Betriebe in den Blick. Bislang sind allerdings keine neuen Fälle bekannt. Daher seien bisher auch keine weiteren Keulungen geplant, teilte eine Sprecherin des Landratsamtes mit.
Um den betroffenen Mastbetrieb hatte das Landratsamt nach dem Ausbruch eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet. Hinzu kommt eine Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometern Radius. In der Schutzzone sollten in den nächsten Tagen den Angaben zufolge alle Geflügelbestände untersucht werden. Betroffen davon sind 89 Betriebe mit ungefähr 51.000 Tieren. In der Überwachungszone gebe es 527 Betriebe mit rund 270.000 Tierplätzen, hieß es. Dort soll es Stichproben geben.
In diesen Zonen gilt fortan auch eine Stallpflicht für Geflügel. Darüber hinaus bestehen unter anderem strenge Dokumentations- und Meldepflichten sowie ein Beförderungsverbot für Eier und Geflügelfleisch. Geflügelausstellungen und -märkte sind innerhalb des gesamten Landkreises bis auf Weiteres untersagt. Die Maßnahmen gelten für mindestens 30 Tage. Agrarminister Peter Hauk (CDU) rief Geflügelhalter dazu auf, bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.
Geflügelhalter: Vogelgrippe ist ernsthafte Bedrohung
Die Halter im Land zeigten sich betroffen von dem Ausbruch: "Die Vogelgrippe stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere Geflügelbestände dar", teilte der baden-württembergische Geflügelwirtschaftsverband mit. Die Tiere seien nicht nur Lebensgrundlage, sondern wertvoller Teil der Gemeinschaft. Man müsse sie bestmöglich schützen. Der Verband appellierte an alle Halter, die Maßnahmen einzuhalten, um weitere Fälle zu vermeiden und Schäden abzuwenden.
Wichtig sei daher auch die Überwachung von Kleinst- und Hobbyhaltern. "Es darf nicht sein, dass Nachlässigkeiten in diesen Tierhaltungen dazu führen, dass professionelle Tierhalter, die von ihrer Arbeit leben, die Leidtragenden sind", hieß es. Sollte sich die Lage zuspitzen, dürfe das Land auch vor einer landesweiten Stallpflicht nicht zurückschrecken.
Nach Ausbruch: 50.000 Puten getötet
Landratsamt und Agrarministerium in Stuttgart hatten am Dienstag mitgeteilt, dass die Geflügelpest in einem Mastbetrieb ausgebrochen ist. Nachdem immer mehr Tiere erkrankt und verendet waren, wurden die rund 50.000 Puten des betroffenen Bestandes tierschutzgerecht getötet. So soll demnach auch eine Ausbreitung auf weitere Bestände verhindert werden.
Es handelte sich nach Angaben des Agrarministeriums um das Virus vom Typ H5N1. Bestätigt worden sei der Befund vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Wann es in Baden-Württemberg zuletzt einen Vogelgrippe-Ausbruch in dieser Größenordnung gab, war zunächst nicht bekannt.
Auch wie es zu dem Ausbruch kommen konnte, war am Mittwoch noch unklar. Die Puten in dem Betrieb wurden demnach in reiner Stallhaltung gehalten. Eine Ansteckung über Wildgeflügel hielt das Landratsamt für unwahrscheinlich. Der Betrieb verfüge über "intensive Biosicherheitsmaßnahmen".
Erst im Dezember wurden Vögel getötet
Immer wieder gibt es größere Ausbrüche der Tierseuche - auch im Südwesten. Erst im Dezember war im Kreis Karlsruhe nahezu der gesamte Vogelbestand eines Walderholungsparks - rund 200 Tiere - wegen der Vogelgrippe gekeult worden. Wenig später mussten auch 140 Tiere zweier Vogelparks vorsorglich getötet werden, darunter Strauße, Enten und Hühner.
Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Eingeschleppt in Betriebe kann sie große wirtschaftliche Schäden verursachen. Fachleute betrachten das Virus vom Typ H5N1 als potenziellen Pandemie-Kandidaten. Der Erreger hat in den vergangenen Jahren Millionen Tiere getötet, darunter auch viele Säugetiere.
Menschen können auch erkranken
Immer wieder kommt es auch zu Erkrankungen von Menschen, zuletzt vor allem in den USA. Dort hatten sich beispielsweise Mitarbeiter von Geflügelbetrieben infiziert. Eine anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung gab es bisher aber nicht. Auch gab es dem Robert Koch-Institut zufolge in der Europäischen Union bisher keinen nachgewiesenen Fall eines mit H5N1 infizierten Menschen.
- Nachrichtenagentur dpa