Urteil des Verfassungsgerichts Strobl: Bezahlung von Einsätzen bringt nicht mehr Polizisten
Wenn besonders gefährliche Fußballspiele anstehen, sind oft hunderte Polizisten im Einsatz. Einem Urteil zufolge dürfen die Länder die Vereine an den Kosten beteiligen. Was ist im Südwesten geplant?
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat zurückhaltend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeikosten bei Bundesliga-Spielen reagiert. Man werde sich das Urteil genau anschauen, sagte der CDU-Politiker in Stuttgart. "Eines muss aber sehr deutlich dazugesagt werden: Eine Bezahlung von Polizeieinsätzen mindert weder die Ursachen der Gewalt, noch den Einsatz von Pyrotechnik im Stadion", sagte Strobl. Auch gebe es dadurch nicht mehr Polizistinnen und Polizisten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass eine Bremer Regelung, nach der die Kosten für zusätzlichen Polizeiaufwand bei besonders gewaltgeneigten Spielen der Fußball-Bundesliga an die DFL weitergegeben werden dürfen, verfassungsgemäß ist. Damit geht ein rund zehn Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen der Hansestadt und der DFL zu Ende.
Strobl betonte, seine Priorität liege weiter auf den sogenannten Stadionallianzen. Dabei arbeiten Polizei, Kommunen, Vereine und Fanorganisationen zusammen. Damit habe man seit dem Start in der Saison 2017/2018 gut zwei Millionen Euro an Einsatzkosten eingespart.
Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, forderte, dass auch die anderen Bundesländer Regelungen wie in Bremen schaffen sollten. "Das könnte man niemandem erklären, dass es eine solche Gebühr nur in Bremen geben soll. Die Einnahmen daraus müssen unmittelbar der Polizei und den Sicherheitsbehörden zugutekommen", sagte Kusterer einer Mitteilung zufolge.
- Nachrichtenagentur dpa