Kommunalwahl Gemeinderatswahl in Crailsheim muss wiederholt werden
In Crailsheim werden die Bürger noch einmal an die Wahlurne gerufen. Die Gemeinderatswahl wurde für ungültig erklärt.
Die Gemeinderatswahl von Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) ist ungültig. Sie müsse wiederholt werden, teilte das Regierungspräsidium Stuttgart mit. Die in Crailsheim geregelte sogenannte unechte Teilortswahl entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen. Einzelne Teilorte bei der Gemeinderatswahl wurden unter- oder überrepräsentiert. Nun muss der Gemeinderat der Kommune im Nordosten von Baden-Württemberg die Neuwahl anordnen. Das Gremium hatte zuletzt 43 Mitglieder.
Die "unechte Teilortswahl" ist der wohl komplizierteste Teil des kommunalen Wahlrechts in Baden-Württemberg. Sie gibt es seit der Kommunalreform 1972, als sehr viele Klein- und Kleinstgemeinden in die größeren Kommunen eingegliedert wurden. Sie soll den Teilorten von Gemeinden eine angemessene Zahl von Vertretern im Gemeinderat sichern. Die Wahl heißt deshalb unecht, weil die Gemeinde nicht in voneinander unabhängige Wahlkreise aufgeteilt ist.
Nach Angaben des Regierungspräsidiums ist die Prüfung der Kommunalwahlen vom 9. Juni im Regierungsbezirk Stuttgart weitestgehend beendet. Es habe bereits bei 35 Großen Kreisstädten sowie deren Ortschaften, zehn Landkreisen, den zwei Stadtkreisen Stuttgart und Heilbronn und der Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart die Wahlen für gültig erklären können. Offen sind aufgrund von Wahleinsprüchen noch die Wahlprüfungen der Gemeinderatswahl in Waiblingen, Böblingen sowie der Kreistagswahl des Rems-Murr-Kreises. Insgesamt gingen im Stuttgarter Regierungsbezirk 52 Wahleinsprüche ein, wovon bereits 42 Verfahren abgeschlossen sind.
Auch Wiederholung in Rastatt
Probleme hatte es auch im badischen Rastatt gegeben. Hier müssen die Abstimmungen in mehreren Ortsteilen wiederholt werden. Insgesamt hatten bei der Wahl am 9. Juni rund 1.000 Menschen ihr Votum nicht abgeben können, weil sie trotz beantragter Briefwahl keine Stimmzettel bekommen hatten. Nach Angaben der Stadt hatte ein externer Dienstleister die Wahlunterlagen nicht versendet. Deshalb müsse in den fünf Ortsteilen Plittersdorf, Niederbühl, Ottersdorf, Wintersdorf und Rauental erneut gewählt werden, entschied das Regierungspräsidium. Ungültig seien die Ortschaftsratswahl in diesen Bezirken sowie zum Teil auch die Gemeinderats- und Kreistagswahlen.
- Nachrichtenagentur dpa