Verstirbt in der Klinik Mann soll Polizei mit Messer bedroht haben – die schießt auf ihn
In Mannheim hat die Polizei auf einen Mann geschossen. Der ist später in einem Krankenhaus verstorben. Was bislang über den tödlichen Einsatz bekannt ist.
Schreck kurz vor Heiligabend in Mannheim: In der Johann-Schütte-Straße im Stadtteil Schönau soll ein Mann die Polizei mit einem Messer bedroht haben. Diese hat daraufhin auf ihn geschossen. Wenig später verstarb der Mann in einer Klinik, wie die Polizei nun mitteilte.
Der 49-Jährige soll zuvor selbst die Polizei gerufen haben – weil er ein Verbrechen begangen habe. Eine Streife mit drei Beamten sei in den Mannheimer Stadtteil Schönau gefahren, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (LKA). Der 49-Jährige habe demnach mit einem Messer bewaffnet auf der Straße gewartet und die Beamteten droht.
Laut einem Augenzeugen fielen vier Schüsse
Darauf setzten die Polizisten ihre Dienstwaffe ein und schossen auf den Mann, wie die Polizei nun selbst bestätigte. Ein Reporter berichtete – in Berufung auf einen Augenzeugen – dass sogar vier Schüsse gefallen sein sollen.
Weiter heißt es im Bericht der Polizei, dass der 49-Jährige durch die Schüsse verletzt worden sei und sofort – unter Reanimationsversuchen – in eine Klinik gebracht worden sei. Dort verstarb der Mann letztendlich.
Zu den Hintergründen und dem Motiv des 49-Jährigen war den Angaben nach vorerst nichts bekannt. Einen Streit habe es ersten Erkenntnissen nach aber nicht gegeben, sagte der LKA-Sprecher. Weitere Einzelheiten teilten Staatsanwaltschaft und Polizei zunächst nicht mit.
Schüsse nur "Ultima Ratio"
Aus Neutralitätsgründen hat das LKA die Ermittlungen übernommen. Es werde nun unter anderem überprüft, wie die Beamten und der 49-Jährige reagiert hätten, sagte der Sprecher. Die Ermittler bitten Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, aufgenommene Videos zu übermitteln. Dafür wurde extra ein Hinweisportal eingerichtet.
Dienstwaffen dürfen nach Angaben des Innenministeriums nur als "Ultima Ratio", also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbaren Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das LKA ermittelt, wie die Sachlage im aktuellen Fall war.
- Telefonische Anfrage bei der Pressestelle des Polizeipräsidiums Mannheim
- Reporter vor Ort
- presseportal.de: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 23. Dezember 2023
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa