Bußgeld aus der Schweiz Was Autofahrer ab 2024 wissen müssen
Ab 2024 wird es ernst: Wer in der Schweiz zu schnell fährt oder falsch parkt, muss bald auch in Deutschland mit Konsequenzen rechnen. Was bedeutet das für Autofahrerinnen und Autofahrer?
Wer gerne in die Schweiz reist, sollte sich ab 2024 an die dortigen Verkehrsregeln halten. Denn ab dann können Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt werden. Das heißt, wer sein Knöllchen nicht bezahlt, muss mit einer Mahnung oder gar einer Pfändung rechnen. Das gilt für alle Bußgelder ab 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken.
Das sieht ein neues Gesetz vor, das im Oktober im Bundestag beschlossen wurde. Es regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zwischen Deutschland und der Schweiz. Damit soll die Sicherheit im grenznahen Raum erhöht und die Strafverfolgung erleichtert werden, wie die "Tagesschau" meldet.
Bislang konnten nur Bußgelder aus anderen EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und somit war der entsprechende Rahmenbeschluss nicht anwendbar. Allerdings besteht seit 2001 der Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, der unter anderem die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen vorsieht. Dieser wurde jedoch nie in Kraft gesetzt. Wer bisher einen Strafzettel in der Schweiz kassierte, konnte das Bußgeld umgehen, indem man nicht wieder in das Land reiste, wie der "SWR" berichtet.
Knöllchen in der Schweiz: Behörden arbeiten enger zusammen
Das soll sich nun ändern. Ab 2024 sollen Zoll und Polizei in der Schweiz und Deutschland enger zusammenarbeiten, um Temposünder und Falschparker aus dem jeweils anderen Land zu verfolgen. Dafür sollen sogenannte Vollstreckungshilfeersuchen gestellt werden, die von den zuständigen Behörden bearbeitet werden. In Deutschland ist das das baden-württembergische Justizministerium, da Baden-Württemberg das einzige deutsche Bundesland ist, das an die Schweiz angrenzt, wie der "SWR" weiter schreibt.
Laut Justizministerium werden deutschlandweit für das Jahr 2024 etwa 3.000 eingehende und 1.500 ausgehende Ersuche für Bußgeldvollstreckungen erwartet. Ab dem Jahr 2025 werden 5.000 eingehende und 6.000 ausgehende Ersuche prognostiziert.
Wer also in der Schweiz geblitzt wird oder einen Strafzettel bekommt, sollte diesen nicht ignorieren. Denn ab 2024 kann das teuer werden. Der ADAC rät daher, sich vor Reisen in die Schweiz über die dortigen Verkehrsregeln zu informieren und diese einzuhalten. Denn die Schweiz hat zum Teil andere Tempolimits, Parkvorschriften und Bußgeldhöhen als Deutschland.
- swr.de: Temposünder sollen ab 2024 grenzüberschreitend strenger verfolgt werden
- tagesschau.de: Knöllchen aus der Schweiz künftig auch hier fällig