Ältere Menschen bestohlen Gute Augen: Trickdieb macht 150.000 Euro Beute
Beute in Höhe von 150.000 Euro: Ein Dieb ist im Südwesten ziemlich trickreich vorgegangen, um an das Geld älterer Menschen zu gelangen.
Der Polizei ist ein Trickdieb ins Netz gegangen, der es auf ältere Menschen abgesehen hatte, die in Bankfilialen im Südwesten Geld abheben wollten. Mit einer geschickten Masche gelang es ihm, an das Geld zu kommen, wie die Polizei am Donnerstag berichtete. Dabei soll er eine Beute von mindestens 150.000 Euro gemacht haben.
Der 46-jährige Mann mit französischer Staatsangehörigkeit soll demnach seit Juli in verschiedenen Städten in Baden-Württemberg, unter anderem in Ludwigsburg, Pforzheim und Karlsruhe, sein Unwesen getrieben haben.
Die Polizei bezeichnete den Mann als Trickdieb. Er soll in Bankfilialen auf ältere Menschen gewartet haben, die mit ihrer Bankkarte Geld abheben wollten. Er positionierte sich dabei so, dass er seine Opfer bei der Eingabe der PIN-Nummer beobachten konnte, ohne dass diese es bemerkten.
Nachdem er sich die Nummer gemerkt hatte, soll er die älteren Menschen in ein Gespräch verwickelt haben. Während des Gesprächs habe er ihnen dann unbemerkt und sehr geschickt die Bankkarte gestohlen. Mit Hilfe der PIN-Nummer hob er dann mit den gestohlenen Karten Geld von den Konten ab.
Dieb liefert sich Verfolgungsfahrt
Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg nahm Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Trickdiebstahls und Computerbetrugs auf. Nach umfangreichen Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen den 46-Jährigen, der schließlich am Freitag (13.10.2023) bei Heilbronn festgestellt und nach einer Verfolgungsfahrt durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Ludwigsburg bei Offenburg festgenommen werden konnte.
Bei der anschließenden Durchsuchung seines Wagens konnten Kreditkarten und mehrere hundert Euro Bargeld sichergestellt werden. Der Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Samstag (14.10.2023) einem Haftrichter am Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Trickdiebstahls und Computerbetrugs, setzte diesen in Vollzug und wies ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.
- Mitteilung des Polizeipräsidiums Ludwigsburg vom 19.10.2023