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Stuttgart 21 | Streit um die Mehrkosten geht in nächste Runde


Verkehr
Streit um Stuttgart 21: Wer zahlt die Milliarden?

Von dpa
Aktualisiert am 18.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Stuttgart 21 - TunneldurchschlagVergrößern des Bildes
Ein Bagger gräbt ein Loch in eine Tunnelwand. Das Bahnprojekt Stuttgart 21 wird immer teurer. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 wird immer teurer. Die Deutsche Bahn verklagt ihre Projektpartner auf eine Kostenbeteiligung. Doch diese wehren sich vor Gericht.

Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist eines der größten und teuersten Infrastrukturvorhaben in Deutschland. Doch wer soll die Kosten tragen, die weit über die ursprüngliche Planung hinausgehen? Darüber streiten sich die Deutsche Bahn (DB) und ihre Projektpartner vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Am Montag ging der Prozess weiter.

Die DB hat das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart verklagt. Sie fordert von ihnen eine Beteiligung an den Mehrkosten des Projekts bis zu einer Höhe von rund 11,8 Milliarden Euro. Dabei beruft sie sich auf einen Mechanismus, der im Finanzierungsvertrag von 2009 für die Verteilung damals abgesicherter Mehrkosten festgelegt wurde.

Knackpunkt Sprechklausel

Laut dem Finanzierungsvertrag sollen die Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro verteilt werden. Was darüber hinausgeht, ist aber nicht klar geregelt. Die Kosten sind mittlerweile in die Milliarden gestiegen. Ein Knackpunkt des Verfahrens ist die Auslegung einer sogenannten Sprechklausel, die für den Fall weiterer Kostensteigerungen vereinbart wurde. Diese besagt: "Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und das Land Gespräche auf."

Die DB interpretiert diese Klausel als eine "gemeinsame Finanzierungsverantwortung". Die anderen Projektpartner sehen das anders und beharren darauf, dass feste Beträge vereinbart wurden. Die Klausel verpflichte sie nur zu Gesprächen, nicht zu Zahlungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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