Bislang rund 300.000 Euro Schaden Mindestens 13 Feuer gelegt: Polizei sucht Brandstifter
Treibt in der Gegend um Reutlingen und Tübingen ein Feuerteufel sein Unwesen? Ermittler sehen einen Zusammenhang zwischen 13 Fällen.
Seit dem vergangenen Sommer kommt es in verschiedenen Orten in der Nähe von Rottenburg und Ammerbuch bei Tübingen immer wieder zu Brandstiftungen. Bisher wurden 13 Fälle registriert, bei denen es sich laut Polizeibericht um einen Tatzusammenhang handelt. Die Brandstiftungen betreffen vor allem Holzschuppen, Gartenhäuser und Scheunen, aber auch ein Carport und ein Pkw wurden bereits in Mitleidenschaft gezogen. Der Sachschaden beläuft sich auf bis zu 300.000 Euro, schreibt die Polizei.
Betroffen seien bisher die Kommunen Poltringen, Altingen sowie die Rottenburger Stadtteile Wurmlingen, Wendelsheim und Oberndor. Sie liegen im Einzugsbereich der Polizeipräsidien Reutlingen und Tübingen.
Polizei Tübingen und Reulingen ermittelt
Die Ermittler arbeiten derzeit laut eigener Auskunft mit Hochdruck an der Aufklärung der Straftaten. Dabei werden auch frühere, ähnlich gelagerte Brandlegungen aus dem Jahr 2016 in die Ermittlungen einbezogen. Trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen und der Überprüfung von Hinweisen aus der Bevölkerung konnte der Täter bisher jedoch nicht gefasst werden.
Die Polizei geht davon aus, dass sich der Täter jeweils eine Weile in der Nähe der betroffenen Objekte aufhält und möglicherweise bereits Zeugen aufgefallen ist oder künftig auffallen kännte. Aus diesem Grund bitten die Ermittler die Bevölkerung um Mithilfe.
Gesucht werden Personen, die Hinweise auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der Nähe der betroffenen Objekte geben können oder denen möglicherweise im Rahmen von Spaziergängen verdächtige Personen aufgefallen sind. Auch Personen, die Äußerungen gehört haben, die auf eine mögliche Täterschaft hindeuten könnten, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Belohnung für Hinweise auf den Täter
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 1.500 Euro ausgesetzt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von Straftaten gehört. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung entscheidet der Auslobende unter Ausschluss des Rechtsweges.
Hinweise werden unter der Rufnummer 07472/9801-0 erbeten. Bei akuten Beobachtungen sollte sofort die Notrufnummer 110 gewählt werden.
- presseportal.de: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen vom 10. März 2023