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Zu wenig Therapieplätze: Baden-Württemberg lässt Straftäter frei


Angespannte Lage in Baden-Württemberg
Zu wenig Therapieplätze: Land lässt Straftäter frei

Von dpa
Aktualisiert am 27.12.2022Lesedauer: 3 Min.
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Bild der Justizvollzugsanstalt Stammheim in Stuttgart (Archiv): 33 Menschen kamen in diesem Jahr im Südwesten aus dem Gefängnis frei, weil ein Platz zur Suchttherapie fehlte. (Quelle: Arnulf Hettrich via www.imago-images.de)
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In Baden-Württemberg kommen Dutzende Straftäter auf freien Fuß, weil Therapieplätze fehlen – und werden so zur Gefahr für die Allgemeinheit.

Der Platzmangel in den Therapieeinrichtungen für suchtkranke Straftäter hat für die Allgemeinheit unliebsame Folgen. Immer wieder verlassen Verurteilte vor Abbüßen ihrer Strafe das Gefängnis. Der Sozialminister steht unter Druck.

Laut Justizministerium wurde in diesem Jahr bei 33 verurteilten Kriminellen, die eigentlich in den sogenannten Maßregelvollzug sollten, wegen zu langer Wartezeit die Freilassung angeordnet. Im Vorjahr gelang es bei 35 Straftätern nicht, ihnen rechtzeitig einen Platz in einer Therapieeinrichtung zuzuweisen.

"Die Hütte brennt", sagte der Vizechef der FDP im Landtag, Jochen Haußmann, der Deutschen Presse-Agentur. Unter den Entlassenen seien auch Männer, die wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden seien. Laut Sozialministerium kommen Täter mit erheblichen Gewaltdelikten nicht vorzeitig frei. "Die Entwicklung steigert das Sicherheitsgefühl der Menschen nicht gerade", sagte Haußmann.

SPD: "Nackenschlag für den Rechtsstaat"

Das Ressort von Sozialminister Manfred "Manne" Lucha setzt nach eigenen Angaben aber alles daran, die Kapazitäten zu erhöhen. "Die laufenden Planungen haben selbstverständlich das Ziel, die aktuellen Engpässe zu beheben", sagte ein Sprecher des Grünen-Politikers.

Mit der Fertigstellung einer Klinik in Schwäbisch Hall bis Ende 2024 oder Anfang 2025 sollen dann auch langfristig wieder so viele Therapieplätze zur Verfügung stehen, dass es nicht mehr zu Freilassungen wegen Platzmangels komme.

Auch die SPD-Landtagsfraktion geht mit Lucha hart ins Gericht: "Wenn Verurteilte einfach davon spazieren, weil es in Baden-Württemberg an den entsprechenden Plätzen fehlt, ist das ein Nackenschlag für den Rechtsstaat, dem der Sozialminister tatenlos zusieht", sagte der Strafvollzugsexperte der SPD, Jonas Weber. Das Ministerium habe jahrelang vor diesem Problem die Augen verschlossen.

Randvolle Einrichtungen in Baden-Württemberg

Im September 2022 waren etwa 1.400 Menschen im Maßregelvollzug – ein Drittel mehr als 2017. Es gibt viele Gründe für die angespannte Situation in Baden-Württemberg. Die sieben Zentren für Psychiatrie, wo die Therapien stattfinden, sind randvoll. Neben der Verdichtung in den bestehenden Einrichtungen, die zu Aggressionen unter den Patienten führen, sind Neu- und Erweiterungsbauten geplant, die aber nicht kurzfristig Luft verschaffen.

Durch Neubauten an den Standorten Calw und Wiesloch werden erst Ende 2023 oder Anfang 2024 rund 100 neue Therapieplätze geschaffen. In Schwäbisch Hall sollen 100 Plätze entstehen. Damit seien dann die Lücken geschlossen, hieß es aus dem Ministerium.

Aber bis zum Abschluss dieser Projekte braucht Lucha noch eine Übergangslösung, die er mit der Umwandlung des Heidelberger Ex-Gefängnisses "Fauler Pelz" gefunden zu haben glaubte. Doch dieser Plan trifft auf erbitterten Widerstand in der Stadt mit Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) an der Spitze, im Gemeinderat und der Universität, die den Komplex selbst nutzen will. Die Stadt geht auch in mehreren Verfahren gerichtlich gegen die Pläne für die Immobilie im Besitz des Landes vor.

154 Straftäter warten noch auf Therapieplatz

2019 mussten im Südwesten erstmals Straftäter wegen Platzmangels freigelassen werden. Ein Jahr später waren es sechs Menschen, die die Justizvollzugsanstalt verlassen konnten, weil die sogenannte Organisationshaft zu lange dauerte – die "Organisationshaft" ist die Dauer zwischen Urteil und Überführung in den Maßregelvollzug, eine konkrete Zeitspanne ist dafür nicht festgelegt.

Sie ist verfassungsgemäß, wenn unmittelbar nach dem Urteil die Verlegung aus der Haftanstalt in den Maßregelvollzug organisiert wird. Andernfalls ordnen die Gerichte die Freilassung an.

Ende September dieses Jahres meldete das Sozialministerium 74 Menschen in Verbindung mit Paragraf 64 in Organisationshaft – die meisten mit Wartezeiten von mehr als drei Monaten. 154 weitere Straftäter warteten aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen auf einen Therapieplatz.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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