t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalStuttgart

Extremismus | Mutmaßlicher deutscher Ku-Klux-Klan: Keine Anklage


Extremismus
Mutmaßlicher deutscher Ku-Klux-Klan: Keine Anklage

Von dpa
Aktualisiert am 02.06.2022Lesedauer: 2 Min.
GerichtsaktenVergrößern des Bildes
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. (Quelle: Christian Charisius/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
News folgen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach mehr als drei Jahren die Ermittlungen gegen 57 Verdächtige wegen der Bildung eines deutschen Ablegers des Ku-Klux-Klans eingestellt. Zuvor hatte sie unter anderem auch ein Gebäude im Kreis Mayen-Koblenz in den Fokus genommen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte nicht "mit einer für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit" feststellen, dass der Zweck der Gruppierung auf die Begehung von Straftaten gerichtet war, wie eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag in der baden-württembergischen Landeshauptstadt mitteilte. Die Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung seien deshalb im Frühjahr 2022 eingestellt worden. Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.

Sicherheitsbehörden hatten bei den Ermittlungen im Januar 2019 zwölf Wohnungen durchsucht - eine davon im Kreis Mayen-Koblenz. Die anderen Objekte befanden sich in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Beschuldigten, die damals zwischen 17 und 59 Jahre alt waren, standen im Verdacht, eine Gruppe namens "National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland" gebildet zu haben. Die Ermittler stellten bei den Durchsuchungen mehr als 100 Waffen sowie zahlreiche Speichermedien sicher. Den Beschuldigten waren sie über Chatnachrichten eines beschlagnahmten Handys auf die Spur gekommen. Teile der Gruppierung sollen geplant haben, sich zu bewaffnen und Gewaltfantasien gehegt haben, wie es damals hieß.

Die Ermittler konnten den Beschuldigten nach Angaben der Sprecherin bislang nicht nachweisen, dass sie ihre Interessen unter Einsatz von Gewalt oder durch Begehung von Straftaten durchsetzen wollten. Gegen 23 Beschuldigte mit nicht genannten Wohnorten dauern die Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz an. Gegen sie wird zudem weiter wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ermittelt. Der Staatsanwaltschaft liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob die mutmaßliche Gruppierung weiter aktiv ist.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website