Münster Beschwerde gegen nächtliche Ausgangssperre erreicht OVG

Ein Streit um die nächtliche Ausgangssperre im Kreis Lippe hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen erreicht. Ein Bürger aus Detmold hatte sich erfolglos gegen die Allgemeinverfügung des Kreises an das Verwaltungsgericht Minden gewandt und ist jetzt vor das OVG in Münster gezogen, wie eine Sprecherin am Freitag sagte. Wegen der hohen Neuinfektionszahlen hatte der Kreis im Dezember neben anderen Maßnahmen eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 6 Uhr angeordnet. In einzelnen Gemeinden mit extrem hohen Zahlen wurden zusätzlich verschärfte Kontaktbeschränkungen auch für den privaten Bereich angeordnet (Az.: 13 B 19/21).
Ähnliche Maßnahmen gab es auch in anderen Kreisen und Städten in NRW wie im Kreis Minden-Lübbecke.