Energie Streit über Windradbau: Bundeswehr zieht Veto zurück

Im Streit über die Errichtung eines Windrads an einem Tieffluggebiet der Bundeswehr im ostwestfälischen Lemgo können die Planungen fortgesetzt werden. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Windkraftsenat des Oberverwaltungsgerichts NRW schlossen die Stadtwerke Münster und die Bundeswehr am Donnerstag einen Vergleich. Demnach lässt die Bundeswehr ihre Bedenken zur Sicherheit des Luftverkehrs fallen. Im Gegenzug verzichten die Stadtwerke auf Schadenersatzansprüche, die sich aus der Verfahrensverzögerung ergeben könnten, wie das Gericht mitteilte.
Die Stadtwerke Münster hatten 2020 beim Kreis Lippe die Genehmigung für die Anlage mit einer Höhe von rund 200 Metern beantragt. Sie soll in einer im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Windvorrangzone entstehen. Die im Genehmigungsverfahren beteiligte Bundeswehr machte Sicherheitsbedenken geltend, weil sich der Standort innerhalb des Sicherheitskorridors einer Hubschraubertiefflug-Strecke befinde. Die als Luftfahrtbehörde in NRW zuständige Bezirksregierung Münster verweigerte daraufhin die notwendige Zustimmung. Der Kreis lehnte anschließend eine Genehmigung ab. Dagegen klagten die Stadtwerke.
Die Stadtwerke Münster begrüßten den Vergleich. "Dieses Ergebnis ist ein positives Signal für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien", sagte Stadtwerke-Geschäftsführer Sebastian Jurczyk laut einer Mitteilung. Er wies darauf hin, dass sich vier vergleichbare Windenergieanlagen bereits in unmittelbarer Nähe der geplanten Anlage befinden, drei davon ebenfalls im gleichen Sicherheitskorridor für die Tiefflüge.
Laut Gericht hat der Kreis Lippe seinen Ablehnungsbescheid bereits aufgehoben "und wird unverzüglich das Genehmigungsverfahren fortführen". Wann das Windrad in Betrieb gehen kann, ist nach Angaben einer Sprecherin der Stadtwerke aber noch unklar.
- Nachrichtenagentur dpa