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Kinderschutzbund: Kinderrechte in der Landesverfassung


Mainz
Kinderschutzbund: Kinderrechte in der Landesverfassung

Von dpa
09.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Christian ZainhoferVergrößern des BildesChristian Zainhofer, Landesvorsitzende des Kinderschutzbunds Rheinland-Pfalz. (Quelle: Peter Zschunke/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Nach dem Scheitern der Pläne zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz dringt der Kinderschutzbund Rheinland-Pfalz auf eine Änderung der Landesverfassung. Auch dort gebe es "deutlichen Nachholbedarf", erklärte am Mittwoch der Landesvorsitzende Christian Zainhofer in Mainz. So gebe es in der Landesverfassung bislang weder "die eindeutige Pflicht, Kinder in den sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, noch ein klares Bekenntnis zum Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln, soweit es die Rechte der Kinder betrifft".

Nach dem "kläglichen Aus" der Bemühungen um Kinderrechte im Grundgesetz müssten Landesregierung und Landtag jetzt ein Zeichen setzen, forderte Zainhofer. Rheinland-Pfalz müsse den Beispielen Hessen und Bremen folgen.

Die Fraktionen im Bundestag konnten sich nach langen Verhandlungen nicht auf eine Formulierung für eine Verfassungsänderung einigen. Für die aktuelle Legislaturperiode ist das Vorhaben damit nach Angaben von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) gescheitert.

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