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Änderung der Bundeswahlordnung sorgt für Streit


Mainz
Änderung der Bundeswahlordnung sorgt für Streit

Von dpa
28.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Julia KlöcknerVergrößern des BildesCDU-Landesvorsitzende und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. (Quelle: Johanna Geron/Pool Reuters/AP/dpa/archivbild/dpa-bilder)

Eine Änderung der Bundeswahlordnung sorgt in Rheinland-Pfalz für Ärger. Die CDU-Landesvorsitzende und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner geht davon aus, dass kleine Wahllokale geschlossen werden sollen, und sieht dafür die Verantwortung beim Landeswahlleiter. Dieser und das Innenministerium dagegen sehen den Bundesinnenminister in der Pflicht, und betonen, die konkrete Umsetzung der Bundeswahlordnung sei noch nicht entschieden und damit auch nicht die Schließung kleiner Wahllokale.

Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses sollten bei der Bundestagswahl keine Urnen mit weniger als 50 Stimmen mehr in einem einzelnen Wahllokal ausgezählt werden, erläuterte der Landeswahlleiter die Neuerung der Bundeswahlordnung. Diese Änderung wirke sich aufgrund der besonders kleinteiligen Gemeindestruktur in Rheinland-Pfalz stärker aus als in den anderen Bundesländern. Rund 650 Gemeinden haben dem Statistischem Landesamt zufolge maximal 300 Einwohner. Der Landeswahlleiter und das Innenministerium hätten sich wegen dieses Problems bereits mehrfach erfolglos mit Vorschlägen an den Bund gewandt.

Klöckner forderte Landeswahlleiter Marcel Hürter am Freitag in einem Brief dagegen auf, "umgehend von Ihrer Ansage zur Schließung kleinerer Wahllokale Abstand zu nehmen". Nicht die Änderung der Bundeswahlordnung sondern deren Umsetzung durch den Landeswahlleiter sei das Problem. Denn: "Die Verordnung gibt lediglich vor, dass die Auszählung kleiner Wahlbezirke mit weniger als 50 Stimmabgaben gemeinsam mit anderen Wahlbezirken erfolgen soll", schreibt Klöckner. "Die Stimmabgabe selbst ist hiervon jedoch nicht betroffen."

Wenn auch die kleinen Wahllokale offen bleiben, müssen nach der Verordnung die Kreiswahlleiter am Wahlabend anordnen, welche Urnen mit weniger als 50 Stimmen zur gemeinsamen Ergebnisermittlung zusammengelegt werden. Dies könne auch zu "nicht unerheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Ergebnisermittlung und Übertragung führen", gibt die Landeswahlleitung zu Bedenken. Nach Auffassung von Klöckner dagegen "dürfte diese Verzögerung überschaubar sein".

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