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Bundesweite Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz und im Saarland


Saarbrücken
Bundesweite Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Von dpa
24.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Wattestäbchen mit einem Abstrich für einen Corona-TestVergrößern des BildesEin Wattestäbchen mit einem Abstrich wird im Labor für einen Corona-Test verarbeitet. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

In Rheinland-Pfalz und im Saarland greift seit Mitternacht erstmals die neue Corona-Notbremse des Bundes. Sie sieht bundesweit einheitliche Regeln vor und gilt automatisch, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bestimmte Werte überschreitet. Entscheidend für alle Schritte sind die aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Für diesen Samstag sind die Inzidenzwerte am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ausschlaggebend. Wurde dort jeweils der Wert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten, gelten beispielsweise nächtliche Ausgangsbeschränkungen. In Rheinland-Pfalz lagen am Freitag insgesamt nur acht Kreise und kreisfreie Städte unter einer Inzidenz von 100. Im Saarland befanden sich alle großen Verwaltungseinheiten darüber.

Die Ausgangsbeschränkungen sehen vor, dass von Mitternacht bis 5.00 Uhr niemand mehr das Haus verlassen darf, außer, es gibt wichtige Gründe dafür wie etwa die Pflege von Angehörigen, die Versorgung von Tieren, Notfälle oder die Arbeit. Schon ab 22.00 Uhr sollen die Menschen die eigene Wohnung in der Regel nicht mehr verlassen, alleine Spazieren oder Joggen ist aber bis Mitternacht erlaubt.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz darf sich außerdem höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 in der Regel gestoppt werden. Ausnahmen sind für Abschlussklassen und Förderschulen möglich. Die Bremse bei einem Wert von 165 gilt auch für Kitas. Die bundesweiten Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni. Darüber hinaus gibt es ergänzende eigene Corona-Verordnungen der Länder.

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