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Rheinland-Pfalz: Regelung zu FFP2-Masken


Mainz
Rheinland-Pfalz: Regelung zu FFP2-Masken

Von dpa
17.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Coronavirus - FFP2-MaskeVergrößern des BildesVerpackte FFP2-Masken liegen auf einem Tresen. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Nach dem Beschluss zur Versorgung von besonders gefährdeten Menschen mit FFP2-Masken bereitet sich Rheinland-Pfalz auf eine Umsetzung vor. Der Beschluss bei den Bund-Länder-Beratungen zu Corona-Bestimmungen vom Montag sei noch sehr frisch, sagte eine Sprecherin des Mainzer Gesundheitsministeriums am Dienstag. Eine Rechtsverordnung des Bundes zu dieser Regelung werde für Anfang Dezember erwartet. Zudem müsse der Kreis der vulnerablen Personengruppen noch genau bestimmt werden.

Besonders gefährdete Menschen sollen nach dem Beschluss von Bund und Ländern zum Schutz vor dem Coronavirus von Dezember an 15 vergünstigte FFP2-Masken erhalten. Diese Masken bieten auch einen Eigenschutz, während der auch als Alltagsmaske bezeichnete Mund-Nasen-Schutz vor allem dem Fremdschutz dient. Die Zahl von 15 FFP2-Masken bezieht sich auf die Zahl der Winterwochen.

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