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Mainz in Rheinland-Pfalz: Polizei trägt halbnackten Pöbler mehrfach weg


Einige Straftaten begangen
Polizei muss halbnackten Mann mehrfach wegtragen

Von t-online, cf

Aktualisiert am 01.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Zwei Beamte der Mainzer Polizei (Symbolbild): Ein 60-jähriger betrunkener und halbnackter Mann hat die Polizei auf Trab gehalten.Vergrößern des Bildes
Zwei Beamte der Mainzer Polizei (Symbolbild): Ein 60-jähriger betrunkener und halbnackter Mann hat die Polizei auf Trab gehalten. (Quelle: Martin Hoffmann/imago-images-bilder)
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Ein 60-jähriger Mainzer pöbelte, fuhr betrunken mit dem Fahrrad, zog sich aus, widersetzte sich der Polizei und beleidigte sie. Jetzt laufen mehrere Verfahren gegen ihn.

Ein 60-jähriger Mainzer hat die Polizei am Dienstagabend mit einigen Aktionen auf Trab gehalten und muss nun mit mehreren Strafanzeigen rechnen.

Laut Polizei soll er zunächst gegen 19 Uhr an einem Streit in einer Straußwirtschaft beteiligt gewesen sein. Er ärgerte sich über das Tragen einer Maske und Abstandhalten, es soll zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Kurz darauf trafen ihn die Beamten in seiner Wohnung in Mainz an. Dorthin war er offenbar stark alkoholisiert mit dem Fahrrad gefahren.

Die Polizei erläuterte ihm, dass er damit eine Straftat begangen habe und ihm nun eine Blutprobe entnommen werden müsse. Der 60-Jährige zog sich daraufhin bis auf die Unterhose aus und weigerte sich, in den Streifenwagen zu steigen. Er widersetzte sich also den Beamten, wobei es sich um eine weitere Straftat handelte.

Mann legte sich vor die Einfahrt der Polizei

Vier Einsatzkräfte trugen ihn daraufhin zum Streifenwagen und anschließend in die Polizeiinspektion. Ein Arzt entnahm ihm daraufhin eine Blutprobe und er durfte nach Hause gehen. Weil er aber nicht mit einem Taxi nach Hause fahren wollte, legte er sich vor das Einfahrtstor der Dienststelle und verhinderte dadurch das Ein- und Ausfahren der Polizeiwagen. Als er aufgefordert wurde, sich zu entfernen, kam er dem nicht nach und wurde erneut weggetragen.

Anschließend beleidigte er die Beamten "sehr deutlich" – eine weitere Straftat. Dann ging er zu Fuß weiter.

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