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Mann bewirft Frau mit Meerschweinchen: Leipziger Polizei nimmt Stellung


Streit eskaliert tierisch
Mann wirft Frau Meerschweinchen ins Gesicht

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 03.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Hausmeerschweinchen (Symbolbild): Dem geworfenen Tierchen soll es dem Vernehmen nach gut gehen.Vergrößern des Bildes
Ein Hausmeerschweinchen (Symbolbild): Dem geworfenen Tierchen soll es dem Vernehmen nach gut gehen. (Quelle: STAR-MEDIA/imago-images-bilder)

In Leipzig hat die Polizei einen 20-Jährigen festgenommen, der eine 37-Jährige im Streit beleidigt, geschlagen, bespuckt – und mit einem Meerschweinchen beworfen haben soll.

Ungewöhnlicher Einsatz für die Polizei in Leipzig: In der Nacht zu Donnerstag wurden die Beamten wegen eines eskalierten Streits in eine Wohnung im Stadtteil Gohlis-Nord gerufen. Ein offenbar betrunkener 20-Jähriger hatte sich dort mit einer 37-Jährigen gezofft. Gegen 2 Uhr rastete er im gemeinsam bewohnten Haushalt komplett aus.

Wie die Polizei mitteilte, schlug, beleidigte und bespuckte der Mann die Frau, bei der er als Untermieter in der Wohnung gemeldet ist. Außerdem soll er ein als Haustier gehaltenes Meerschweinchen genommen und ihr ins Gesicht geworfen haben.

"Die 37-Jährige erlitt leichte Verletzungen", erklärte ein Polizeisprecher t-online. "Allerdings nicht durch den Meerschweinchenwurf, sondern durch die Schläge."

Polizei Leipzig: "Meerschweinchen bei Tatausführung nicht verletzt"

Während die 37-Jährige aufgrund ihrer Verletzungen ambulant versorgt wurde, nahmen die Beamten ihren Untermieter fest und brachten ihn ins Gewahrsam. Der 20-Jährige habe die Polizisten vor Ort angerempelt und gestoßen, sagte der Polizeisprecher. Da die Beamten zudem eine "alkoholische Beeinflussung" bei ihm wahrgenommen hätten, er aber nicht pusten wollte, habe eine Staatsanwältin eine Blutentnahme angeordnet.

Das Ergebnis des Alkoholtests steht noch aus. Gegen den Mann wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Weiterhin wird ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz geprüft – auch wenn das Nagetier laut Polizei offenbar keinen erkennbaren Schaden genommen hat: "Nach bisherigem Kenntnisstand wurde das Meerschweinchen bei der Tatausführung nicht verletzt", heißt es in der Mitteilung der Beamten.

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